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Mehr Arten-, Boden- und Gewässerschutz auf landwirtschaftlichen Flächen zur Bewahrung der Schöpfung

Musterlandpachtvertrag der EKBO – Weiterarbeit am Klima- und Umweltschutzgesetz der EKBO

Das Klimaschutzgesetz (KlSchG) der Landeskirche trat am 01. Januar 2021 in Kraft und hat das Ziel, bis 2045 die Emissionen der Landeskirche auf Null zu senken. Hierbei ist es erforderlich, neben dem Gebäudebereich, in dem in unserer Landeskirche, die meisten Emissionen verursacht werden, auch in den Bereichen Mobilität, Beschaffung und sonstige Immobilien (Land- und Forstwirtschaft) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die den Klima- und Umweltschutz fördern. In § 10 (2) des KlSchG ist diese Weiterarbeit verbindlich festgeschrieben.

Eine ökologische und nachhaltigere Art der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen kann die diversen Belastungen reduzieren. Zum Schutze der Böden, der Wälder, des Artenbestands und Gewässer sind ökologische Formen der Landwirtschaft dringend erforderlich. Hier müssen wir innerhalb der EKBO weitere Überlegungen anstellen und konkrete Maßnahmen umsetzen wie z.B. weniger und ausgewählter Dünger, Verbot von bestimmten Pflanzenschutzmitteln).

Diese und weitere Maßnahmen werden aktuell erarbeitet und sollen zukünftig im Musterlandpachtvertrag der EKBO verankert werden. Denn mit einer landwirtschaftlich nachhaltigen Bewirtschaftung von kirchlichen Flächen können wir in unseren Kirchengemeinden viel zum Umwelt- und Klimaschutz und zur Bewahrung der Schöpfung beitragen.

Ein Beispiel für eine umweltverträgliche Bewirtschaftung kirchlicher Flächen findet bereits Anwendung im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin. Die Umweltgruppe des Kirchenkreises hat einen Musterlandpachtvertrag erarbeitet, der seit Oktober 2022 im Kirchenkreis Wittstock-Ruppin zur Anwendung kommt. In diesem Landpachtvertrag werden die Pächter:innen dazu verpflichtet, das gepachtete Land ökologisch, nachhaltig und schonend zu bewirtschaften.

Der Musterlandpachtvertrag darf gerne von anderen Kirchenkreisen als Anregung für die eigene Arbeit verwendet werden. Weitere Informationen aus dem Kirchenkreis gibt es unter https://www.kirche-wittstock-ruppin.de/kirchenkreis-allgemein/ev-kirchenkreis-wittstock-ruppin/kirchenkreis.html. Den Musterpachtvertrag finden Sie ganz am Ende der Seite unter „Umwelt-Engagement“
 
Zusätzliche Informationen zu umwelt- und klimaschützenden Maßnahmen finden Sie auch in den beiden Handreichungen  des Umweltbüros zur Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen.

Hintergrundinformationen:
In Deutschland wird fast 50% der Fläche landwirtschaftlich genutzt. Auf landwirtschaftlichen Flächen werden Tierfutter, Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe zur Erzeugung erneuerbarer Energie und – zum kleineren Teil – zur stofflichen Nutzung produziert. Werden diese Produkte auf konventionelle Art und Weise hergestellt, beeinflusst dies den Boden, die Luft, das Wasser und die Artenvielfalt und kann mit Umweltschäden einhergehen. Pestizide schädigen die Böden und Oberflächengewässer und führen unter Anderem zu Humusabbau, ⁠Erosion⁠ und Bodenverdichtung. Stoffeinträge  aus der landwirtschaftlichen Düngung gelangen in Grundwasser und Oberflächengewässer. Auch, aber nicht nur, wegen intensiver Landwirtschaft wurden 2021 lediglich 8% der deutschen Flüsse und Bäche in einen guten bzw. sehr guten ökologischen Zustand eingestuft (Quelle: UBA 2022). Der Nitratgehalt im Grundwasser ist vielerorts zu hoch. Zu viel Dünger, Pestizide und der Verlust von Hecken und Feldgehölzen bedrohen wiederum die Artenvielfalt. Ein weiterer Faktor für die diversen Problemlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und für den fortschreitenden Klimawandel ist die weite Verbreitung von Tierhaltung .Ein Großteil der landwirtschaftlichen Flächen wird für die Futterproduktion genutzt. Bei der Tierhaltung werden Klimagase wie Lachgas und Methan freigesetzt, die in höheren Mengen die Umwelt beeinflussen.

Letzte Änderung am: 13.03.2023