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EKBO-Synode lehnt Änderungen bei Ältestenwahlen vorerst ab

Berlin (epd). In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wird es im kommenden Jahr in einigen Bereichen wieder Wahlen zu Gemeindekirchenräten geben. Ein Vorschlag der Kirchenleitung, die Wahlen 2022 zu streichen, die Amtszeit der betroffenen Gemeindekirchenräte zu verlängern und damit in der gesamten Landeskirche einheitliche Amtszeiten von sechs Jahren einzuführen, wurde von der Synode am Samstag abgelehnt.

Stattdessen wurde ein Vorschlag von Brandenburgs früherem Verfassungsgerichtspräsidenten Jes Möller aufgegriffen, die Amtszeit der im kommenden Jahr zu wählenden Mitglieder der Leitungsgremien der Gemeinden auf drei Jahre zu verkürzen. Damit soll ab 2025 ein einheitlicher Wahlturnus ermöglicht werden. Darüber soll das Kirchenparlament dann im Herbst entscheiden. Der Sozialrichter Jes Möller ist seit diesem Jahr Mitglied der Synode.

Die 108 Synodalen vertreten rund 890.000 Protestanten aus mehr als 1.000 Gemeinden in Berlin, Brandenburg und der ostsächsischen Region Görlitz. Das Kirchenparlament ist das oberste Leitungsgremium der Landeskirche. Es tagt in der Regel zweimal im Jahr und entscheidet unter anderem über Kirchengesetze. Die zweitägigen Frühjahrsberatungen hatten am Freitag begonnen.

Das Rahmenthema für die vor wenigen Wochen begonnene sechsjährige Amtszeit der Synode lautet "Wer aufbricht, der kann hoffen". Bei der konstituierenden ersten Tagung des neu gewählten Kirchenparlaments waren im Februar zunächst verschiedene Ämter neu besetzt worden.