Ein religiöses Bekenntnis stellt ein öffentliches Zeugnis über den persönlichen Glauben an Gott dar. Es ist darüber hinaus der Ausdruck gemeinsamer Glaubensüberzeugungen der christlichen Kirchen.
In der Taufe bekennen Eltern und Paten stellvertretend für das Taufkind ihren Glauben. Sie versprechen das Kind im christlichen Glauben zu erziehen und in die Gemeinschaft der Glaubenden hineinzuführen. Mit der Konfirmation bekennt sich der Konfirmand selber und eigenständig zu seinem Glauben. Im Gottesdienst bekennen die Gottesdienstbesucher und -besucherinnen ihren Glauben vor Gott und der Gemeinde, indem sie gemeinsam und laut (in der Regel) das Apostolische Glaubensbekenntnis sprechen.
In Aufnahme und Fortführung des jüdischen Glaubens („Höre, Israel, der Herr ist unser Gott, der alleinige Herr“) bekannte sich die Gemeinde Jesu ebenfalls zum einem einzigen Gott (Monotheismus). Jesus nimmt ausdrücklich das Schema Israel („Höre Israel, unser Gott ist der Herr allein“ - 5. Mose 6,4) auf (Mk 12,29).
Das christliche Bekenntnis ist das Bekenntnis zu Jesus, als dem Herrn (1. Korintherbrief 12,3). Dieses wichtigste Bekenntnis wird durch Aussagen über die Bedeutung Jesu für das Heil der Menschen erweitert: über die Menschwerdung, sein Leiden (Passion), die Auferstehung und seine Wiederkunft (Parusie). Abschließend wurde dieses Christus-Bekenntnis zu dem trinitarischen Bekenntnis erweitert: zu Gott dem Schöpfer, Jesus Christus als dem Sohn Gottes und dem Heiligen Geist.
Zwei Bekenntnisse der Alten Kirche verbinden bis heute alle Konfessionen auf der Welt: das Apostolische Glaubensbekenntnis und das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel.
Das reformatorische Bekenntnis fasste Philip Melanchthon im Augsburger Bekenntnis (lateinisch Confessio Augustana) zusammen. Diese wichtigste Bekenntnisschrift wurde erstmals am 25. Juni 1530 beim Reichstag zu Augsburg verlesen. Es besteht aus 28 Artikeln, von denen die ersten 21 die Lehre Martin Luthers darlegen, insbesondere seine Lehre von der Rechtfertigung. Die restlichen Artikel befassen sich mit den Missbräuchen in der katholischen Kirche. In der Apologie der Confessio Augustana reichte Melanchthon die theologische Basis des Bekenntnisses nach. Das Augsburger Bekenntnis wurde in die lutherischen Bekenntnisschriften aufgenommen. Noch heute werden Pastoren und Pastorinnen auf dieses Bekenntnis ins Amt eingesetzt (Ordination).
Ein wichtiges, modernes Bekenntnis wurde unter der Federführung von Karl Barth in Abgrenzung gegen das Naziregime formuliert. Führende Männer der Evangelischen Kirche formulierten auf der Bekenntnissynode (29.–31. Mai 1934) der Bekennenden Kirche die Barmer Theologische Erklärung. Wegweisend ist der Artikel 1, der sich eindeutig zu Jesus Christus als dem einzigen Führer bekennt: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich (Johannesevangelium 14, 6)“.
Seinen Namen verdankt es einer alten Legende, wonach jeder der zwölf Apostel eine Aussage beigesteuert haben soll.
Das Nicaeno-Konstantinopolitanum ist das Ergebnis der theologischen Auseinandersetzungen des vierten Jahrhunderts und wurde in dieser Form auf dem zweiten Ökumenischen Konzil von Konstantinopel 381 formuliert.
Das Augsburger Bekenntnis, im Wesentlichen verfasst von Martin Luthers Wittenberger Mitstreiter Philipp Melanchthon, wurde von den Evangelischen Ständen auf dem Augsburger Reichstag 1530 dem Kaiser vorgelegt.