Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Glienicke/Nordbahn, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist zum 1. Juni 2025 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
Die Kirchengemeinde liegt im Norden von Berlin und hat aktuell ca. 2.100 Gemeindeglieder.
In einer landschaftlich schönen Gegend und unmittelbar vor den Toren Berlins gelegen, ist es eine Gegend mit regem Zuzug und attraktiv für Familien. Im Ort sind mehrere Kitas, eine Grundschule und ein privates Gymnasium. Ein Mauerweg erinnert an die Ost-West-Geschichte und viele Alteingesessene sind sich dieser Geschichte auch bewusst.
In der Kirchengemeinde arbeiten neben der Pfarrperson eine Gemeindesekretärin mit 50 %, ein Kirchenmusiker mit 80 %, eine Diakonin für die Arbeit mit Kindern mit 50 %, eine Friedhofsmitarbeiterin mit 42,6 % und eine Reinigungskraft mit geringfügiger Beschäftigung.
Um die Ausrichtung kümmern sich ein aktiver GKR und ein Beirat.
Alle arbeiten motiviert zusammen und teilen sich die Aufgaben. Pro Jahr kommen ca. 30 Konfirmanden, in der Christenlehre sind derzeit ca. 50 Kinder, es gibt einen Erwachsenenchor und zwei Kinderchöre mit ca. 60 Mitgliedern.
Zu den Räumlichkeiten der Gemeinde gehören die 160 Jahre alte denkmalgeschützte Dorfkirche, ein größerer und ein kleinerer Gemeinderaum mit großem Gemeindegelände, ein Büro und ein gemeindeeigener Friedhof.
Ein Pfarrhaus (Reihenendhaus) mit ca. 130 Quadratmetern ist vorhanden und zu beziehen.
Glienicke ist eine sehr rege, anspruchsvolle Gemeinde, die einen großen Schatz an ehrenamtlichen Mitarbeitern hat, die das Gemeindeleben aktiv mitgestalten. Die Kirchengemeinde versteht sich als Teil des Ortes mit ca. 12.500 Einwohnern. Dies äußert sich in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Kommune, dem Gewerbeverein und der örtlichen Feuerwehr. Offen und einladend finden vielfältige, teils kommunale Veranstaltungen auf dem Kirchengelände statt.
Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer die oder der offen auf Menschen zugeht, lebensnah verkündigen kann, sich aktiv in die Gemeindearbeit einbringt, seelsorgerliche Aufgaben übernimmt und alltägliche Aufgaben gern anpackt. Sie haben hier die Möglichkeit in ihren pastoralen Aufgaben zu arbeiten.
Die Gemeinde erwartet die Bereitschaft zur bestehenden regionalen und kommunalen Zusammenarbeit und zur Konfirmanden- und Jugendarbeit als Kernaufgabe.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Vorsitzenden des GKR, Frau Susanna Schneider, E-Mail: susanna.schneider
Bewerbungen werden bis zum 21. März 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per
E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen
In der Vereinbarung wird den Pfarrerinnen und Pfarrern, die bereits im Dienstverhältnis einer der drei Landeskirchen stehen, die Bewerbungsfähigkeit zuerkannt. Somit sind sie berechtigt, sich für die ausgeschriebenen Pfarrstellen der Kirchen zu bewerben. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der beteiligten Landeskirchen erhalten die notwendigen Informationen zu allen aktuellen Stellenangeboten. Dem jeweiligen Landeskirchenamt oder Konsistorium wird in den Bewerbungsverfahren die Einsichtnahme in die betreffende Personalakte ermöglicht. Die Vereinbarung tritt ab Januar 2025 in Kraft und gilt im Rahmen einer Erprobung zunächst für ein Jahr.
Hintergrund: Gegenwärtig muss einer Bewerberin oder einem Bewerber zunächst das Bewerbungsrecht zuerkannt werden, bevor seine Bewerbung weitergeleitet wird. Dafür muss sie/er einen Antrag auf Zuerkennung des Bewerbungsrechts stellen. Die Zuerkennung des Bewerbungsrechts kann nach Anforderung der und Einsichtnahme in die Personalakte sowie einem Gespräch im Landeskirchenamt für die konkrete Stelle oder die jeweilige Landeskirche insgesamt zuerkannt werden. Diese Schritte können eingespart werden, wenn die Bewerberinnen / der Bewerber das Recht zur Bewerbung in den jeweils anderen Landeskirchen haben. Künftig wird nur die Personalakte eingesehen und ein Kennenlerngespräch geführt. Im Übrigen wird die Berwerbung wie eine Bewerbung aus der eigenen Landeskirche behandelt werden.
„Evangelische Kirchen als Institutionen sind Menschen ähnlich: Sie können miteinander, nebeneinander oder gegeneinander agieren. Ich bin dankbar, dass die EKBO als unsere Landeskirche wie auch die EKM und Anhalt den lutherischen Geist des Miteinanders spürbar werden lassen und die gemeinsame Zusammenarbeit vertiefen. Das wird sowohl durch das Predigerseminar in Wittenberg deutlich wie in der künftigen Ausgestaltung des gemeinsamen Bewerbungsraumes auf dem Gebiet unserer drei Landeskirchen. So gelingt Verwaltungsvereinfachung zum Wohle unserer Pfarrerinnen und Pfarrer und der Menschen in unseren Kirchengemeinden.“ – Dr. Viola Vogel, Konsistorialpräsidentin der EKBO
Ansprechpartnerin für inhaltliche Rückfragen in der EKBO ist Oberkonsistorialrätin Katharina Furian.
Pressemitteilung, vom 27. September 2024 – auf presse.ekbo.de
Abteilung 3 |
Personalia der Ordinierten und Personalentwicklung