Erfahren Sie mehr über die Finanzstruktur der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Finanzierung kirchlicher Arbeit, Quellen der Finanzmittel und die Verwaltung von Haushalt und Vermögen. Informieren Sie sich über den Stellenwert von Transparenz und Nachhaltigkeit in der kirchlichen Finanzverwaltung.
In der EKBO ist die Kirchensteuer eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Arbeit in den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und der Landeskirche. Ähnlich wie in anderen Landeskirchen, ist sie als Beitrag konzipiert, der sich an der Einkommenssituation der einzelnen Kirchenmitglieder orientiert. Weniger Verdienende zahlen dementsprechend weniger. Tatsächlich zahlt nur etwa ein Drittel der Kirchenmitglieder Kirchensteuer, wobei jeder Betrag wichtig und wertvoll für die Arbeit der Kirche ist. Die Erhebung der Beiträge erfolgt effizient über das Finanzamt. Für diese Dienstleistung zahlt die EKBO ein Entgelt an die staatlichen Finanzbehörden.
Zusätzliche Finanzquellen umfassen Unterstützungszahlungen von anderen Landeskirchen, zweckgebundene oder nicht zweckgebundene Staatsleistungen der Bundesländer Berlin, Brandenburg und anteilig aus dem Freistaat Sachsen, Spenden und Kollekten sowie Einnahmen aus Vermögensverwaltung und Gebühren. Daneben werden auch staatliche Fördermittel – zum Beispiel für die Erhaltung der vielen denkmalgeschützten Kirchen – und Beiträge zum Beispiel für den Betrieb von Kindertagungsstätten in Anspruch genommen.
Die EKBO zeichnet sich durch eine demokratische Struktur aus, in der die Kirchenmitglieder maßgeblich an Rechtssetzungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt sind und das in den Kirchengemeinden, den Kirchenkreise und auf der Ebene der Landeskirche. In den Gemeindekirchenräten können sich Mitglieder aktiv einbringen und unter anderem über die Haushaltspläne der Gemeinden abstimmen. Die Landessynode beschließt den Haushalt der Landeskirche. Diese Haushaltspläne sind öffentlich zugänglich. Diese transparente Struktur sorgt dafür, dass die Verwendung der Einnahmen, die größtenteils aus der Kirchensteuer stammen, stets nachvollziehbar bleibt. Die Einnahmen der Kirche sichern die vielfältigen Formen der Arbeit und kommen damit auch den Kommunen und der Gesellschaft insgesamt zugute. So werden beispielsweise die Spezialseelsorge oder Kindertagesstätten finanziert, ebenso Kulturangebote von Kirchengemeinden oder Bauprojekte zur Erhaltung von Kirchen.
Die EKBO und ihre Kirchengemeinden haben als große Aktuerinnen und Akteure in der Region gemeinsam mit anderen Trägerinnen und Trägern und in Zusammenarbeit mit den Kommunen wichtige gesellschaftliche Aufgaben der Daseinsvorsorge übernommen. Kirchengemeinden betreiben zahlreiche soziale Einrichtungen, darunter Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und Friedhöfe und erhalten dafür öffentliche Zuschüsse oder erheben Gebühren. Neben verschiedenen Gottesdienstformaten bieten sie Seelsorge in besonderen Lebenssituationen an und organisieren kulturelle und musikalische Angebote. Diese vielfältige Arbeit stellt einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft dar und macht Angebote für alle Menschen in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz und ihrer Gäste.
Zur Erfüllung ihrer verschiedenen Aufgaben ist die Kirche neben dem ehrenamtlichen Engagement ihrer Kirchenmitglieder und vielen Unterstützerinnen und Unterstützern auch auf eine solide Finanzierung angewiesen. Die Finanzmittel, die ihr zur Verfügung stehen, werden in einem transparenten und nachhaltigen Verfahren durch eine Haushaltsplanung für verschiedene kirchliche Aufgaben eingesetzt und der ordnungsgemäße Einsatz der Mittel wird regelmäßig durch Gremien und unabhängige Rechnungshöfe überprüft.
Der wesentliche Teil der Einnahmen der Landeskirche fließt in die Finanzierung von Personal-, Bau- und Sachkosten. Das Finanzgesetz legt die Verteilung der Mittel fest. Außerdem werden aus dem Haushalt der Landeskirche weitere kirchliche Aufgaben finanziert.
Die Kirchensteuer ist die wichtigste Säule der Finanzierung kirchlicher Arbeit. Zusätzliche Finanzquellen umfassen Unterstützungszahlungen von anderen Landeskirchen, zweckgebundene oder nicht zweckgebundene Staatsleistungen der Bundesländer, Spenden und Kollekten sowie Einnahmen aus Vermögensverwaltung und Gebühren. Staatliche Fördermittel für bestimmte Maßnahmen und Beiträge für konkrete Leistungen werden ebenfalls in Anspruch genommen.
Die EKBO verwendet als Rechnungswesen die erweiterte Kameralistik. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung festgelegt. Üblicherweise werden Doppelhaushalte für jeweils zwei Jahre beschlossen. Weitere Regelungen sind im Finanzgesetz und der Finanzverordnung festgelegt.
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Der Haushalt der Landeskirche umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht direkt über die Haushalte der Kirchengemeinden und Kirchenkreise abgebildet werden. Das Haushaltsbuch ist strukturiert aufgebaut und benennt konkrete kirchliche Aufgaben sowie Ziele und Indikatoren und wie sie erreicht werden sollen.
Der Jahresabschluss wird entsprechend den rechtlichen Vorschriften aufgestellt. Er umfasst die Jahresrechnung (Haushaltsrechnung), die Bilanz und den Anhang zur Bilanz. Die Rechnungsprüfung für die Landeskirche erfolgt durch das Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Landessynode entscheidet über die Entlastung der für die Bewirtschaftung des Haushaltes zuständigen Personen. Die Jahresabschlüsse der Kirchengemeinden und Kirchenkreise werden vom Kirchlichen Rechnungshof geprüft.
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Die Landeskirche besitzt Kapital- und Grundvermögen sowie Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen, die in der Regel auch kirchliche Zwecke verfolgen. Der Umgang mit dem Kapitalvermögen erfolgt verantwortungsbewusst und nachhaltig. Die Anlage von Kapitalvermögen richtet sich nach den Bestimmungen der Vermögensanlageverordnung und umfasst unter anderem ethische Ausschlusskriterien für die Anlage von kirchlichen Geldern bei bestimmten Unternehmen und Staaten. Das Kapitalvermögen sichert langfristige Verpflichtungen der Landeskirche ab und wird in verschiedenen Rücklagen dargestellt.
Die Landeskirche ist Eigentümerin verschiedener Immobilien, einschließlich Friedhöfen und Wohngebäuden. Die Einnahmen aus vermieteten Wohnungen werden zur Finanzierung der kirchlichen Arbeit eingesetzt.
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Abteilung 6 |
Finanzen, Vermögen, Steuern, Versicherungen, Friedhöfe, Meldewesen, Liegenschaften, Kirchliches Bauamt, Umweltbüro
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