Die Landessynode hat auf ihrer Herbsttagung vom 22. bis 25. November 2023 das Kirchengesetz über den Haushalt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen. In der EKBO wird der Haushalt in der Form eines Haushaltsbuches in der Regel für zwei Jahre aufgestellt. Die Darstellung im Haushaltsbuch erfolgt auf der Basis der Regelungen des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung – HKVG. Die Haushaltsaufstellung folgt dem Verfahren nach dem Haushaltsaufstellungsgesetz.
Zur einheitlichen Gestaltung des Rechnungswesens und um kirchliche Haushaltspläne vergleichen zu können, gibt es für die typischen kirchlichen Einnahmen und Ausgaben (bzw. Aufwendungen und Erträge) eine einheitliche EKD-Haushaltssystematik.
Die Haushaltssystematik gilt für das Sachbuch 00 (ordentlicher Haushalt), das Sachbuch 51 (Vorschuss und Verwahrungen) und das Sachbuch 91 (Vermögen). Es werden die Gliederungen sowie die Gruppierungen vorgegeben. Die hier zum Download bereitstehende Haushaltssystematik ist innerhalb der EKBO verbindlich.