Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Sie wird für sechs Jahre gewählt und tagt mindestens einmal jährlich. Ihre Mitglieder werden von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken gewählt, einige auch berufen. Der Landessynode gehören 108 Mitglieder an. Sie vertreten 833.846 Gemeindeglieder in 25 Kirchenkreisen und 1.096 Kirchengemeinden in den drei Sprengeln Berlin, Potsdam und Görlitz organisiert. (Stand 31.12.2022).
Die Landessynode wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium. Es besteht aus dem Präses, zwei Vizepräsides und zwei Schriftführenden. Ferner bildet sie aus ihren Mitgliedern den Ältestenrat und Ausschüsse, die den Arbeitsgebieten der Kirche entsprechen.
9. Tagung der V. Landessynode in Berlin vom 20.11. bis 23.11.2024
und
Gemeinsame Tagung der Landesjugendvertretung und der Landessynode als Jugendsynode am 22.11.2024.
Dokumente vegangener Tagungen der Landessynode.
Hinweis: Bei hier nicht aufgelisteten Beschlüssen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landessynode.
Geschäftsstelle der Landessynode
Georgenkirchstraße 69/70
10249 Berlin
Als rechtliche Grundlagen der Landessynode gelten einerseits die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) Abschnitt 2 Die Landessynode Artikel 67-79 und andererseits die Geschäftsordnung der Landessynode der EKBO.