Die Landessynode wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium. Es besteht aus dem Präses, zwei Vizepräsides und zwei Schriftführern. Ferner bildet sie aus ihren Mitgliedern den Ältestenrat und Ausschüsse, die den Arbeitsgebieten der Kirche entsprechen.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Präsidiums finden Sie in der Geschäftsordnung der Landessynode Paragraph 5. Die rechtliche Grundlage der Arbeit des Ältestenrates finden Sie in Paragraph 6.