Teil der christlichen und kirchlichen Gemeinschaft sein, sich ehrenamtlich für andere in der Kirchengemeinde engagieren oder im Glauben an Gott leben. Wenn Sie sich dies auch wünschen, dann sind Sie bei uns richtig. Diese Wünsche verspüren viele Menschen. Das Nachdenken über die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche beginnt oft, wenn zwei Menschen kirchlich heiraten möchten. Oder wenn ein Paar ein Kind erwartet und es sich fragt, welche Werte, welchen Glauben möchten wir ihm mitgeben. Es entsteht dann vielleicht der Wunsch, sein Kind taufen zu lassen. Bei anderen ist es der Tod eines geliebten Menschen oder eine schwere Krise, die die Sinnfrage neu stellen lassen und die Menschen Gott und der Kirche näher bringen.
Menschen, die in die Kirche eingetreten sind, berichten ganz unterschiedliche Geschichten über ihre Motivation. Eine Frau erzählt, dass sie nach dem Tod ihres Ehemanns zum Glauben gefunden und das Bedürfnis hatte, wieder zur Kirche zu gehören. Für andere mündete ein längerer Weg der Auseinandersetzung zur Kirchenmitgliedschaft, weil man christliche Werte teilt und ein Leben im Glauben leben möchte. Ein Mann erzählt, dass er sich zusammen mit seiner Frau in einer evangelischen Kirchengemeinde in Berlin christlich beheimatet fühlt, so dass sie dort beide Mitglied geworden sind. Eine junge Frau berichtet, dass ihr Pfarrer so ansprechende Angebote in ihrer Gemeinde anbietet – da wollte sie einfach dazugehören. Dass man die evangelische Kirche als eine weltoffene Gemeinschaft erlebt, berichten andere. Eine Frau erzählt, dass sie sich in einer Gemeinde nicht so wohl gefühlt habe und nach der Scheidung aus der Kirche ausgetreten sei. Bedingt durch einen Umzug und ein herzliches Willkommen in der neuen Kirchengemeinde hat sie dort leicht Fuß gefasst, arbeitet ehrenamtlich mit und will nun auch offiziell dazugehören. Halt finden im Leben- nach Schicksalsschlägen, Obdach- oder Arbeitslosigkeit – auch das kann ein Grund sein, sich für die Kirchenmitgliedschaft zu entscheiden.
Montag: 16 bis 19 Uhr
Lietzenburger Str. 39
10789 Berlin-Charlottenburg
Nach Terminvereinbarung.
Kontaktaufnahme per E-Mail jederzeit möglich / per Telefon wochentags
Karl-Liebknecht-Str. 8
10178 Berlin-Mitte
Freitag: 16 bis 19 Uhr
Am Lustgarten
10178 Berlin-Mitte
Sonntag: 16 bis 17 Uhr
Nikolskoer Weg 17
14109 Berlin-Wannsee
Ihr Interesse am Eintritt in die Kirche ist geweckt, aber Sie haben noch einige Fragen dazu?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie sind noch nicht getauft
Falls Sie noch nicht getauft sind, sprechen Sie bitte eine Pfarrperson in Ihrer Gemeinde oder Ihres Wohnortes an. Die für Ihre Anschrift zuständige Gemeinde finden Sie in unserer Gemeindesuche oder im örtlichen Telefonbuch. Gerne können Sie sich auch an unsere Mitarbeitenden vom Infotelefon wenden oder uns eine E-Mail schreiben.
In der für Sie zuständigen Gemeinde können Sie ein Taufgespräch vereinbaren. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Pfarrperson kennenzulernen und über den Glauben, Ihre Familie und natürlich alle Fragen rund um die Taufe und den Gottesdienst ins Gespräch zu kommen. Wenn Sie sich taufen lassen, treten Sie mit Ihrer Taufe automatisch in die evangelische Kirche ein.
Sie wollen wieder in die Evangelische Kirche eintreten
Für Menschen, die bereits getauft sind, oder aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, ist der Wiedereintritt unbürokratisch und geht ganz einfach. Sie müssen nur mit einer Pfarrperson der Wiedereintrittsstelle sprechen.
Sie können aber auch im Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde vor Ort wieder eintreten. Vereinbaren Sie bitte dazu einen Termin und nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt mit. Wir möchten, dass Sie ohne bürokratische Hürden wieder eintreten können. Falls Sie Ihre Taufurkunde nicht zur Hand haben, sprechen Sie uns bitte an.
An vielen zentral gelegenen Orten in Deutschland gibt es besondere Kircheneintrittsstellen. Sie sind oft einfach und schnell zu erreichen. Unter evangelisch.de können Sie mit Ihrer Postleitzahl oder nach Bundesländern die nächstgelegene Eintrittsstelle finden.
Bundesweit haben Sie außerdem die Möglichkeit, nach einem Telefongespräch mit einer Pfarrperson der EKD-weiten Wiedereintrittsstelle in die Kirche einzutreten. Rufen Sie kostenlos an unter: 0800 813 813 8. Dort werden gerne alle Ihre Fragen zum Kircheneintritt beantwortet. Werktags von 9 Uhr bis 17 Uhr, Mittwoch von 9 bis 12 Uhr, oder per Mail eintritt
Die Taufe ist einmalig. Die christlichen Kirchen erkennen die Taufe gegenseitig an. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig. Darum werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Taufe anerkannt wird, rufen Sie uns gern an.
Vor dem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Die zuständigen staatlichen Stellen verlangen dafür Ihren Personalausweis und eine Verwaltungsgebühr. Anschließend nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Wenn Sie ganz neu Mitglied einer christlichen Kirche werden wollen, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Das geschieht in der Regel in einem festlichen Gottesdienst. Die Taufe ist ein Sakrament, das alle Christen miteinander verbindet. Sie ist im Leben eines Menschen einmalig. Ihr gehen üblicherweise ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus. So können Sie den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Nein. Es gibt keine Glaubens- oder Gewissensprüfung. Wenn Sie gern Kirchenmitglied werden wollen, sprechen Sie mit einer Pfarrperson – entweder in Ihrer Ortsgemeinde oder bei einer Kircheneintrittsstelle.
Nur wenn Sie das möchten. Dann kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden. Ihre Gemeinde freut sich auf Sie!
Es gibt gute Gründe, Mitglied in der Evangelischen Kirche zu sein: Sie sind Teil einer großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertrauen. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche.
Als Kirchenmitglied können Sie Patin oder Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie können bei Kirchenwahlen wählen und gewählt werden. Wenn Sie Kirchensteuer bezahlen, tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass Kirche in unserer Gesellschaft präsent bleibt – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung oder diakonischem Engagement. Sie sind Teil einer Solidargemeinschaft und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.
Wichtig ist, dass Sie sich ausweisen können. Falls Sie schon einmal Kirchenmitglied waren, bringen Sie doch möglichst auch die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Ihr Taufdatum und den Ort sowie die Austrittsbescheinigung mit.
Wenn Sie telefonisch wieder eintreten wollen, ist es gut, Sie haben Austrittsdatum und Taufdatum parat. Ihr Austrittsdatum erfahren Sie – sollten Sie die Unterlagen nicht mehr haben – bis mindestens zehn Jahre nach dem Austritt von der Stelle, bei der Sie ausgetreten sind (Standesamt, Gericht).
Ihr Taufdatum wird in Ihrer Taufgemeinde für immer aufbewahrt. Rufen Sie einfach dort an.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden Sie im Anschluss als Mitglied Kirchensteuer bezahlen.
Wir sind als Kirche eine Solidargemeinschaft – nicht nur für uns selbst, sondern auch für andere. Die Kirchensteuer ist ein Ausdruck verbindlicher Gemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. In der Regel zahlen Sie neun Prozent Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer. Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Eintritt eintragen.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen: Jugendliche und Studierende, Arbeitslose, Rentner und Rentnerinnen, die kein zu versteuerndes Einkommen beziehen. Sobald Sie Einkommensteuer zahlen, weil Sie über weitere Einkünfte verfügen, fällt auch die Kirchensteuer an. Solche Einkünfte können beispielsweise aus Zins- und Kapitalerträgen oder Vermietungen stammen.
Die Kirche braucht Ihren finanziellen Beitrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wir sind dankbar, dass unsere Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden, Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. So bleibt Kirche in unserer Gesellschaft präsent – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung und diakonischem Engagement.
Der Staat zieht die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 030 243 44 0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Alles Weitere können wir gemeinsam im Gespräch klären. Wir sind gern für Sie da.