Der Tod eines Menschen ist ein tiefer Einschnitt für alle, die ihm verbunden waren. Von der Gewissheit, dass kein Mensch von Gott vergessen wird und dass Gottes Urteil über ein Menschenleben alles menschliche Urteilen übersteigt, geht tiefer Trost aus. Allen, die um einen geliebten Menschen trauern, wird zugesagt: Unsere Verstorbenen bleiben bei Gott in guten Händen. Im Trauergottesdienst wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt und der Glaube gestärkt, dass wir in Christus auferstehen werden. Wir dürfen auf ein neues Sein der Verstorbenen bei Gott vertrauen.
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Es liegt allerdings im seelsorgerlichen Ermessen des Pfarrers bzw. der Pfarrerin, die Bestattung dennoch durchzuführen, wenn kirchlich gebundene Angehörige dies wünschen.
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.
Ja, ein Suizid ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im eigenen Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
In der Regel schon. Es hängt allerdings von der Ordnung der zuständigen Friedhofsverwaltung ab, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle oder der Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen. Das muss auch nicht Kirchenmusik sein, denn die Trauerfeier dient auch der Erinnerung. Was der Verstorbene gern gehört hat, passt oft auch in die Trauerfeier. Ihr Pastor oder ihre Pastorin kann helfen, die passende Musik zu finden.
Als Fötus bezeichnet man das ungeborene Kind im Mutterleib. Kinder, die ohne Lebenzeichen geboren werden, müssen ab 1000g Geburtsgewicht durch die Eltern individuell bestattet werden. Unter 1000g Geburtsgewicht regeln die Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit der Krankenhausseelsorge die Bestattungen entweder als gemeinsame Erd- oder Feuerbestattung. Dabei werden mehrere der still (ohne Lebenszeichen) geborenen Kinder zusammen bestattet.
Gaben im Jahr 2001 die Berliner Bezirke rund 1,1 Millionen Euro für Sozialbestattungen aus, so waren es 2007 fast 3 Millionen Euro – und das in Zeiten immer leerer werdender öffentlicher Kassen. Der Wegfall des Sterbegeldes der Krankenkassen, die fehlende Vorsorge durch den Abschluss einer Versicherung für die Bestattungskosten, die steigende Anzahl von Menschen, die Transferleistungen des Staates beziehen wegen Langzeitarbeitslosigkeit oder prekärer Beschäftigungsverhältnisse haben dazu geführt, dass sich in sechs Jahren diese Ausgaben fast vervierfacht haben. Neben der Sozialbestattung gibt es die ordnungsbehördliche Bestattung. Das ist der Fall, wenn jemand keine Angehörigen hat bzw. sich diese nicht um eine Bestattung kümmern. Die Sozialbehörde bzw. das Ordnungsamt gibt die Bestattung in Auftrag. Hiervon sind auch häufig obdachlose Menschen betroffen.
Zur Achtung der Würde eines Menschen gehört es, dass der Leichnam eines Menschen nicht entsorgt wird. Eine Trauerfeier, an der mögliche Kontakte des Verstorbenen, die Sie oder Er auf der Straße hatten oder die geschlossen worden sind in Verbindung mit sozialen Einrichtungen, teilnehmen können sowie die Berücksichtung einer eventuellen Kirchenzugehörigkeit muss realisierbar sein. Mehr denn je ist es notwendig, dass sich Gemeinden mit den Themen Sozialbestattung und ordnungsbehördliche Bestattung befassen, sich sowohl mit Räumen als auch mit ihren Pfarrerinnen und Pfarrern anbieten, um Trauerfeiern zu übernehmen.
Noch nicht alle evangelischen Friedhöfe haben eine Grabstelle, wie die Ev. Kirchengemeinde Heilig Kreuz-Passion, in der Urnen von Menschen beigesetzt werden, die sich keine namentliche Bestattung leisten können. Ihre Namen werden auf eine Wand hinter dem Grab eingemeißelt.