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Fördermittel für Räume von religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Mietausgaben-Förderung der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Man erkennt vier reife Äpfel vor einem blauen Himmel am Zweig hängen.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt Fördermittel für Räume von religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Berlin zur Aufrechterhaltung ihrer gemeinwohlorientierten Angebote bereit und hat dazu folgende Förderkriterien veröffentlicht.

Antragsstellende haben sowohl ein Mietverhältnis als auch die Vorhaltung entsprechender sozialer, integrativer oder religionsübergreifender Angebote seit mindestens 12 Monaten nachzuweisen. Gefördert werden ausschließlich Mietausgaben. Die finanzielle Unterstützung ist auf bis zu maximal 75 Prozent der Netto-Kaltmiete begrenzt. Die konkrete Fördersumme ergibt sich einerseits aus der Anzahl der eingegangenen förderfähigen Anträge und hängt anderseits von Quantität und Qualität der vorgehaltenen Angebote ab.

Die Förderung könnte für den evangelischen Raum insofern interessant sein, dass Mietkostenzahlungen gefördert werden könnten, die evangelische von "kleineren religiöse(n) und weltanschauliche(n) Gemeinschaften erhalten" für die sie vielfach Räume zur Verfügung stellen.

Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und das Antragsformular sind unter folgender Adresse veröffentlicht:

https://www.berlin.de/sen/kultgz/religion-und-weltanschauung/raeume/artikel.1346471.php 

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