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"Für eine Kirche der Vielfalt"

Landessynode beschließt: Sonderregelung im Partnerschaftsgleichstellungsgesetz entfällt.

Stein bemalt mit Regenbogen und Herz

Auf der Landessynode warb Ingrid Höfner-Leipner, Cottbus, Mitglied der Kirchenleitung dafür, den Paragrafen 5 des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Partnerschaftsgleichstellungsgesetz zu streichen. Dieser sieht vor, dass Pfarrpersonen, die eine Trauung oder Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht mit ihrem theologischen Gewissen vereinbaren, ablehnen können. „Mit der Streichung von Paragraf 5 entscheiden wir uns für eine Kirche der Vielfalt“, erklärte Höfner-Leipner.

„Wir setzen auf eine geschwisterliche Verständigung, und nicht auf den Dienstzwang“. Wenn Pfarrer:innen die Amtshandlung an Gleichgeschlechtlichen nicht selbst vornehmen wollten, könnten sei mit Amtsgeschwistern eine Lösung finden anstatt das Paar zu beschämen. Auch werde die Pfarrperson so vor einer Selbstanzeige bewahrt. Es gehe in erster Linie um diejenigen, die getraut werden wollen – „diejenigen, die andere beschämen durch Ablehnung, möchte ich nicht geschützt haben“, betonte Höfner-Leipner: „Eine Kirche der Vielfalt benötigt keine Sonderregelung.“

Eine solche Sonderregelung gebe es bei keiner anderen Kasualie, hatte Präsident Jörg Antoine ergänzt: „Es ist an der Zeit, diese Sonderregelung aufzuheben.“ Kasualien sind kirchliche Amtshandlungen zu besonderen Anlässen wie Taufen, Trauungen oder Beerdigungen. Auf die Gewissensnot einzelner Pfarrerinnen und Pfarrer werde dennoch Rücksicht genommen. Insgesamt habe es nur zehn Ablehnungen von Trauungsgottesdiensten gegeben.

Reinhard Zöllner vom Ausschuss Theologie, Liturgie, Kirchenmusik, plädierte hingegen für eine Beibehaltung der Sonderregelung für weitere fünf Jahre, „um Lernprozesse nicht auszuschließen“ und den Weg in den Gemeinden freizuhalten, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. Zöllner berichtet vom Beispiel eines Gemeindekirchenrats, der die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ablehnt. „Wir hatten tiefe Verwerfungen, wir haben es geschafft, im geschwisterlichen Geist zu überwinden.“

Die Landessynode beschäftigt sich am heutigen Sonnabend außerdem u.a. mit dem Mindestmitgliederzahlgesetz, dem Partnerschaftsgleichstellungsgesetz und einem Antrag zur kircheninternen Rassismuskritik.