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Mindestgrößen für Berliner und Brandenburger Kirchengemeinden

Synode der Landeskirche beendet erste Präsenztagung in Corona-Krise

Größere Kirchengemeinden und einheitliche Wahltermine: Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat verschiedene Reformen beschlossen. Und sie will zu einer "Kirche ohne Rassismus" werden.

Berlin (epd). In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz soll es künftig möglichst keine rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern geben. Ein entsprechendes Kirchengesetz wurde trotz teils heftiger Kritik aus mehr als 100 Kirchengemeinden am Samstag zum Abschluss der viertägigen Herbstberatungen in Berlin von der Synode beschlossen. Kirchengemeinden, die die Mindestzahl nicht erreichen, sollen nun zum Zusammenschluss aufgerufen werden. Betroffen sind mehr als 600 der gut 1.100 Gemeinden der Landeskirche, vor allem in Brandenburg.

Das neue Kirchengesetz lässt auch Ausnahmen zu. Die Berliner Kirchenverwaltung, das Konsistorium, kann auf Antrag von Kreiskirchenräten aus den Regionen solche Ausnahmen befristet bis zu einem Stichtag vor den Gemeindekirchenratswahlen erlauben. Die Kirchenleitung kann Ausnahmen, Voraussetzungen und Verfahren per Rechtsverordnung regeln. Mit den Neuerungen sollen kleine Gemeinden von wachsenden Verwaltungsaufgaben entlastet werden, sie verlieren aber auch Rechte.

Für Ortskirchengemeinden ohne Körperschaftsstatus und ohne die damit verbundenen Pflichten gibt es keine Mindestmitgliederzahl, auch nicht für sogenannte Anstaltsgemeinden, Personalgemeinden und Gemeinden des Reformierten Kirchenkreises. Gesamtkirchengemeinden, eine der Möglichkeiten für neue Verbünde, müssen mindestens 500 Mitglieder haben.

Er habe großes Vertrauen, dass die Gemeinden mit der Ausnahmeregel verantwortungsvoll umgehen und nicht als erstes nach Möglichkeiten suchen, die Vorgaben zu unterlaufen, sagte Bischof Christian Stäblein. Fusionen würden nicht von der Landeskirche übergestülpt, betonte der Synodale und Jurist Fabian Eidtner. Erst wenn keine Lösungen für kleine Gemeinden gefunden werden, könne der Kreiskirchenrat Zusammenschlüsse bei der Landeskirche beantragen. Die Steuerung der Fusionsprozesse werde von unten, nicht von oben vorgenommen.

Die Wahlen zu den Gemeindekirchenräten, den ehrenamtlichen Leitungsgremien der Gemeinden, sollen einem weiteren Beschluss zufolge ab 2025 in einem einheitlichen sechsjährigen Turnus stattfinden. Bisher wurde alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder für je sechs Jahre gewählt. Mit der Neuregelung könnten erhebliche finanzielle Ressourcen gespart werden, hieß es unter anderem zur Begründung.

Bei Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare entfällt auf Beschluss des Kirchenparlaments künftig das Recht von Pfarrern, solche Gottesdienste abzulehnen. Theologen, die nicht mit Traugottesdiensten für homosexuelle Lebens- und Ehepaare einverstanden sind, können andere Pfarrer bitten, dies zu übernehmen. Die Synode beschloss zugleich, sich auf den Weg zu einer „Kirche ohne Rassismus“ zu machen. Spätestens 2023 soll Rassismuskritik zum Synodenthema werden. Die EU wurde aufgefordert, den Schutz von Flüchtlingen an den Grenzen zu gewährleisten.

Bei der ersten Präsenztagung der Synode seit Beginn der Coronakrise wurde auch ein neuer Doppelhaushalt verabschiedet, der für 2022 ein Volumen von knapp 426 Millionen Euro und für 2023 von gut 427 Millionen Euro vorsieht.

Info
Die Synode ist das oberste Leitungsgremium der Landeskirche. Die 108 Kirchenparlamentarier vertreten rund 890.000 Protestanten in Berlin, Brandenburg und der ostsächsischen Region Görlitz. Die Synode will am 1. und 2. April 2022 zu ihrer nächsten regulären Tagung zusammenkommen.