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Mindestgrößen für Kirchengemeinden beschlossen

Initiative kündigt rechtliche Schritte nach Synodenbeschluss an

Berlin (epd). In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz soll es künftig möglichst keine rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern geben. Ein entsprechendes Kirchengesetz wurde trotz teils heftiger Kritik aus mehr als 100 Kirchengemeinden am Samstag zum Abschluss der viertägigen Herbstberatungen von der Synode in Berlin beschlossen. Kirchengemeinden, die die Mindestzahl nicht erreichen, sollen zum Zusammenschluss aufgerufen werden. Betroffen sind mehr als 600 der gut 1.100 Gemeinden der Landeskirche, vor allem in Brandenburg. Die Protestinitiative „Kirche im Dorf lassen“ sprach von einem „schweren Fehler“.

Das neue Kirchengesetz lässt auch Ausnahmen zu. Die Berliner Kirchenverwaltung, das Konsistorium, kann auf Antrag von Kreiskirchenräten solche Ausnahmen befristet erlauben. Mit den Neuerungen sollen kleine Gemeinden von wachsenden Verwaltungsaufgaben entlastet werden, sie verlieren aber auch Rechte.
Für Ortskirchengemeinden ohne Körperschaftsstatus und ohne die damit verbundenen Pflichten gibt es keine Mindestmitgliederzahl, auch nicht für sogenannte Anstaltsgemeinden, Personalgemeinden und Gemeinden des Reformierten Kirchenkreises. Gesamtkirchengemeinden, eine der Möglichkeiten für neue Verbünde, müssen mindestens 500 Mitglieder haben.

Er habe großes Vertrauen, dass die Gemeinden mit der Ausnahmeregel verantwortungsvoll umgehen, sagte Bischof Christian Stäblein. Fusionen würden nicht von der Landeskirche übergestülpt, betonte der Synodale und Jurist Fabian Eidtner. Die Steuerung der Fusionsprozesse werde von unten, nicht von oben vorgenommen.

Die Initiative „Kirche im Dorf lassen“ kündigte die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Synodenbeschluss an. „Das ist der Schlusspunkt eines intransparenten Verfahrens und ein erneuter Beweis für die Ignoranz der Kirchenobrigkeit gegenüber den kleinen Kirchengemeinden auf dem Lande“, sagte Christoph Albrecht von der Initiative.

Laut einem weiteren Synoden-Beschluss sollen die Wahlen zu den Gemeindekirchenräten, den ehrenamtlichen Leitungsgremien der Gemeinden, ab 2025 in einem einheitlichen sechsjährigen Turnus stattfinden. Bisher wurde alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder für je sechs Jahre gewählt. Mit der Neuregelung könnten erhebliche finanzielle Ressourcen gespart werden, hieß es zur Begründung.

Bei Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare entfällt auf Beschluss des Kirchenparlaments künftig das Recht von Pfarrern, solche Gottesdienste abzulehnen. Theologen, die nicht mit Traugottesdiensten für homosexuelle Lebens- und Ehepaare einverstanden sind, können andere Pfarrer bitten, dies zu übernehmen. Die Synode beschloss zugleich, sich auf den Weg zu einer „Kirche ohne Rassismus“ zu machen. Die EU wurde aufgefordert, den Schutz von Flüchtlingen an den Grenzen zu gewährleisten.

Bei der ersten Präsenztagung der Synode seit Beginn der Coronakrise wurde auch ein neuer Doppelhaushalt verabschiedet, der für 2022 ein Volumen von knapp 426 Millionen Euro und für 2023 von gut 427 Millionen Euro vorsieht.