Im Januar 2024 hat die EKD mit der GEMA und der VG Musikedition neue Pauschalverträge verhandelt und geschlossen.Hinsichtlich des sog. „Gottesdienstvertrages“ gibt es keine Änderungen. Der „Veranstaltungsvertrag“ erfordert jedoch eine veränderte Meldung an die GEMA:
- Nur noch über das Online-Portal können Meldungen erfolgen, die bisherige Meldung per Mail akzeptiert die GEMA nicht mehr.
- Die Regel ist nun die Meldung von Veranstaltungen und Konzerte, inklusive Setlist, die Ausnahme sind wenige in den Verträgen benannte Veranstaltungen, die nicht gemeldet werden müssen.
Dass dieser Online-Meldeweg den bisherigen nun ersetzt, hatten wir bereits über die Kreiskantorate kommuniziert.
Die EKD hat alle Informationen dazu auf ihrer Website zusammengestellt:
www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Aktuelle-GEMA-Informationen-final.pdf
Alle Links finden Sie auch unter
www.ekbo.de | GEMA