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Ukraine: Landeskirche beschließt 1,5 Millionen Euro Flüchtlingshilfe

Auf den Ukraine-Krieg und seine Folgen antwortet die evangelische Kirche mit Solidarität und Geld für die Opfer: Die Landessynode beschloss in Berlin einen Fonds zur Flüchtlingshilfe und übte scharfe Kritik an dem Angriffskrieg.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz stellt für die Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einrichtung eines entsprechenden Fonds zur Förderung des Engagements von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen für die Flüchtlinge wurde am Samstag zum Abschluss der zweitägigen Frühjahrsberatungen von der Synode der Landeskirche in Berlin beschlossen. In diesem Jahr sollen dafür zunächst 500.000 Euro bereitgestellt werden.

Ein Antrag, je 750.000 Euro für die hiesige Flüchtlingsarbeit und für kirchliche Arbeit in der Ukraine zur Verfügung zu stellen, wurde vom Kirchenparlament abgelehnt. Es gebe gute andere Wege, die Arbeit in der Ukraine mit Spenden zu unterstützen, hieß es zur Begründung. Die Mittel würden dringend für die Unterstützung von Kriegsflüchtlingen in Deutschland benötigt.

Die kirchliche Hilfe für Kriegsopfer in der Ukraine und Flüchtlinge aus der Region werde derzeit durch eine „unglaubliche Spendenbereitschaft“ unterstützt, sagte die Präsidentin der evangelischen Hilfswerke Diakonie Katastrophenhilfe und „Brot für die “Welt", Dagmar Pruin. Damit könne humanitäre Hilfe auch vor Ort erleichtert werden. Dies reiche von dringend erforderlichen Bargeldhilfen für Kriegsflüchtlinge bis hin zu Sprachkursen und psychischem Beistand. Wichtig sei zudem, mit kirchlicher Unterstützung die Zivilgesellschaft in Osteuropa, der Ukraine und Russland zu stärken und damit Frieden und Versöhnung zu fördern.

In einem vom Kirchenparlament beschlossenen „Wort der Landessynode“ verurteilen die Synodalen den Krieg in der Ukraine scharf als menschenverachtend, imperialistisch und als Bruch des Völkerrechts. „Für den brutalen Überfall Russlands auf die Ukraine gibt es keine Rechtfertigung“, heißt es in dem Beschluss: „Unsere Solidarität gilt dem ukrainischen Volk und seiner frei gewählten Regierung.“

„Wir erkennen das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung und die Verteidigung von Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung an“, heißt es dort weiter. Angesichts des angekündigten Sondervermögens des Bundes für die Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro sei zugleich eine breite gesellschaftliche und parlamentarische Debatte darüber nötig, wie sich Demokratien in Deutschland und Europa künftig verteidigen können.

Die große Not der Geflüchteten aus der Ukraine dürfe nicht zur Vernachlässigung der Notleidenden in und aus anderen Krisengebieten führen, heißt es weiter in dem Beschluss: „Es darf keine Klassengesellschaft des Willkommens geben.“

Bereits am Freitagabend hatte das Kirchenparlament ein Gesetz beschlossen, das die Verwendung von Gegenständen mit antijüdischen, rassistischen und nationalsozialistischen Darstellungen in Gottesdiensten ab Mai explizit verbietet. Sie sollen dann in einen pädagogischen und musealen Kontext überführt werden. Neuerliche Anträge mehrerer Kirchengemeinden, die bereits beschlossenen künftigen Mindestzahlen von 300 Mitgliedern für Kirchengemeinden wieder abzuschaffen, wurden abgelehnt.

(epd)