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Umfrage: Abendmahl im Gottesdienst

Propst Christian Stäblein lädt Sie ein, an einer Umfrage zur Praxis des Abendmahls in den EKBO-Gottesdiensten teilzunehmen.

Fotos: pixabay
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Hier geht's direkt zur Umfrage.

Taufe und Abendmahl sind die beiden Sakramente der evangelischen Kirche und eng aufeinander bezogen. Die Taufe ist das Sakrament des Beginns im christlichen Glauben. Sie öffnet ein Tor hin zur Gemeinschaft mit Christus und seiner Kirche. Das Abendmahl ist das Sakrament der Wegzehrung auf dem gemeinsamen Weg.

Diese Zuordnung von Taufe und Abendmahl scheint klar. Dennoch stellt sich immer wieder der Frage: „Wer darf zum Abendmahl kommen?“ Leitfrage bei aller Suche nach Antworten ist dabei: „Welche Art und Weise des Einladens entspricht dem einladenden Christus?“

Die Kirchenleitung hat sich auf der Grundlage der Beschlussfassung in der Synode dazu entschlossen, in einen landeskirchenweiten Klärungsprozess einzutreten. Menschen erleben die sehr vielfältige Abendmahlspraxis in den Gemeinden als gut, aber auch manchmal als verunsichernd oder in mancher Hinsicht zu diskutieren. Dabei geht es um Fragen wie die der regulären Einladung getaufter Kinder zum Abendmahl, um die Konfirmation als Zulassungsvoraussetzung zum Abendmahl sowie um den Umgang mit ausgetretenen Kirchenmitgliedern. Infrage steht ebenso, ob es ein angemessenes Sprechen von „Ausschluss“ und „Kirchenzucht“ im Zusammenhang des Abendmahls noch geben kann.

Es lohnt sich, diesen Klärungsprozess gemeinsam anzugehen. Wir brauchen eine gemeinsame theologische Basis, die es uns ermöglicht, die praktischen Fragen im Konsens zu beantworten. Ist es Zeit für eine erneuerte Einladungspraxis zum Abendmahl?

Mehr zum Thema Abendmahl finden Sie hier.

Propst Christian Stäblein lädt mit folgendem Brief zur Teilnahme an der ekbo-weiten Umfrage ein:

Liebe Geschwister,

auf diesem Weg möchten wir Sie gern ins landeskirchenweite Gespräch einbinden: Die Herbsttagung der Landessynode 2018 gab uns allen die Anregung, eine der wesentlichen Fragen unserer kirchlichen Praxis miteinander zu diskutieren. Zur Diskussion steht, wie wir im Namen Jesu zum Abendmahl einladen. Wir wissen: Nicht wir laden ein, der auferstandene Christus lädt an den Tisch der Gemeinschaft mit Gott. Wir geben diese Einladung weiter. Die Gemeinschaft am Tisch zeigt, was wir sind und was wir sein werden: Kinder Gottes, Glieder am Leib Christi.

Das ist die Grundeinsicht unseres Glaubens – und es ist unsere Verantwortung, immer wieder zu fragen, ob unsere Abendmahlspraxis dieser Grundeinsicht entspricht und ob die Regelungen dazu, die notwendigen kirchlichen Ordnungen, angemessen sind, das heißt: ob sie die Einsicht in den Segen und in das bleibende Geheimnis dieser Gemeinschaft befördern oder verdunkeln. Die Frage der Zulassung steht neu im Raum. Wer ist zum Abendmahl zugelassen? Vor allem aber: Ist es von unserem Glaubens- und Kirchenverständnis her angemessen und richtig, von „Zulassung“ zum Abendmahl zu reden? Oder verdeckte eine solche Sprachwahl nicht die Weite der Einladung zum Mahl am Tisch des Herrn?

Der Ständige Ausschuss für Theologie, Liturgie und Kirchenmusik hatte sich im Vorfeld der Synode mehrfach dieser Fragen angenommen. Die Kirchenleitung widmete sich dem Thema auf einer ihrer Klausuren. Die Synode beschloss schließlich auf der Basis des Berichtes auf der Herbstsynode 2018 zur gegenwärtigen Diskussion, an allen Orten unserer Landeskirche Gelegenheit zur gemeinsamen Besprechung der zum Teil kontroversen Fragen zu geben. Die Themenkreise, um die es geht, wollen wir hier kurz anreißen:

(1) Die Frage der Teilnahme von Kindern am Abendmahl, die getauft, aber noch nicht konfirmiert sind.

Erstens geht es natürlich auch und immer wieder bei dieser Frage um verschiedene Verstehensweisen der Schrift und der Herleitung der Abendmahlspraxis aus der Schrift. Was steht beim Abendmahl im Vordergrund? Im Ersten Brief des Paulus an die Korinther wird, in der Überlieferung der Abendmahlseinsetzung, der Rahmen für würdiges und unwürdiges Feiern abgesteckt. Unwürdig im Kontext der ersten Christengemeinden, das sagt Paulus, ist ein unsolidarisches Mahlfeiern, in dem Arm und Reich separiert werden. Paulus geht es weniger um die Frage von Kindern. Unwürdig ist aber das Verhalten der Satten gegenüber den Hungrigen damals in Korinth – und damit einhergehend die Frage der Anerkennung der eigenen Bedürftigkeit der Barmherzigkeit und der Bedingungslosigkeit der Gnade Gottes. Das finden wir bei Paulus – und daraus die Weiterentwicklung der frühen christlichen Gemeinden, die die Taufe als Akt der Berufung in die Gemeinschaft mit Christus verstanden. Eine Gemeinschaft, in der Liebe, Achtung und Gleichwürdigkeit das Zusammenleben bestimmen sollen, die Grenzziehungen in ethnischer, sozialer, geschlechtlich begründeter oder auch altersbegründeter Hinsicht hingegen überschritten sind. Die Offenheit für Kinder in der damals deutlich familienorientierten Glaubenspraxis dürfen wir wohl voraussetzen. Eine Argumentation, nach der die Kinder nicht teilnehmen können, weil Jesu letztes Mahl ohne Kinder gefeiert wurde, scheint uns vom Verständnis des Schriftganzen her zu kurz. Aber genau darüber ist es gut zu diskutieren, wo es nötig ist. Wir wissen: Die Ordnung des kirchlichen Lebens schlägt eine Regelung zur Teilnahme von getauften Kindern vor. In unserer Landeskirche entscheiden die GKRs auf der Basis der Lebensordnung, ob getaufte Kinder zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen werden. Hier ist die Praxis sehr verschieden. Das ist einerseits schön – Vielfalt ist Markenzeichen der EKBO. Es ist aber auch irritierend: das Sakrament, das doch die Darstellung des ganzen Leibes Christi ist, in der einen Gemeinde so, in der anderen so?

(2) Die Frage der Teilnahme von Getauften, die aus der Kirche ausgetreten sind.

Wie begegnen wir Menschen beim Abendmahl, die aus der Kirche ausgetreten sind? Hier fließen in der Beantwortung sicherlich persönliche Erfahrungen, theologische Überzeugungen und Traditionen zusammen. Wer sich als Sünder von Jesus an seinen Tisch gerufen weiß, der soll nicht kommen? Nehmen wir die Beichte, die gemeinsame Beichte, das gemeinsame Schuldbekenntnis, die Absolution, nehmen wir das in angemessener Weise wahr – nicht als Zugangsregulation, sondern als befreienden Türöffner?

(3) Die Frage der Teilnahme von Menschen, die nicht getauft, aber erkennbar auf dem Weg zur Taufe sind.

Das Abendmahlsbegehren von Menschen, die nicht getauft sind, ist eine theologisch spannende, vielleicht auch schwer aufzulösende Diskussion. Schwer lösbar deshalb, weil theologische Überzeugung und praktisches Handeln in Widerspruch geraten können. Einfach gesagt: wer kann vom Altar wegschicken, ganz praktisch, zumal damit eine Einladung verweigert wird, die nicht die eigene ist. Und doch zugleich: wer wollte lehren, hier könnten oder sollten alle kommen, ob getauft oder ungetauft. Da könnte ja jeder kommen – wobei: Wären wir nicht froh, wir würden die Fragen eines Tages mit genau diesem Problemhorizont diskutieren: dass da jeder kommen will und dass da an den verschiedensten Orten der Landeskirche die Schlangen lang sind vor den Kirchen, weil alle kommen und sagen: heute Abendmahl, ich will dabei sein.

(4) Die Frage, ob der Ausschluss vom Abendmahl als Mittel der Kirchenzucht auf den Prüfstand gehört.

Das „geistliche Bürgerrecht“, von dem biblisch die Rede ist, kann durchaus verletzt und verwundet werden. Es kann sogar entzogen werden. Aber ist dies über die Frage der Teilnahme am Altarsakrament zu entscheiden? Von uns? Vor Gottes Angesicht haben wir keinen „Rechtsanspruch auf das Abendmahl“; wir sind Geladene – als Sünderinnen und Sünder. Kirchendisziplinierendes Handeln kann wichtig sein, etwa der Ausschluss von Wahlämtern und Entscheidungsgremien: das kann notwendig werden, die Geschichte lehrt das, die Zukunft wird uns möglicherweise wieder mehr danach fragen. Könnte allerdings das kirchendisziplinierende Handeln sogar besser gesteuert werden, indem es gerade nicht über den Ausschluss vom Abendmahl läuft? Gott lädt seine Gemeinde in der Nachfolge, im Scheitern und Neubeginnen, bedingungslos an seinen Tisch. Wir gehen davon aus, dass das nicht ohne Folgen bleibt für alle.
Das macht die Weite der Einladung aus. Die Möglichkeiten kirchendisziplinierenden Handelns brauchen wir unter den Bedingungen dieser Welt noch immer. Aber wie wir sie gestalten, ist zu diskutieren.

Zentrales Moment und Anliegen bleibt die Taufe als Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl, um die Einladung Gottes im diesem Sinne wieder in die Mitte zu rücken. Das Thema berührt und regt an, ein breiter Konsens ist in vielen Hinsichten bereits Praxis, aber nicht in allen. Die sichtbare Gemeinschaft am Tisch kann schnell Zankapfel werden und widerspricht dann dem, worum es geht: Gemeinschaft. Deshalb: Nehmen wir uns Zeit, miteinander zu reden.

Dafür ist Gelegenheit – bis zum Frühjahr des kommenden Jahres, um dann gegebenenfalls ab Juni 2019 in der Vorbereitung auf die Herbstsynode eine Beschlussfassung vorzubereiten, die die Ergebnisse der Diskussionen und Gespräche aufnimmt.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie mit uns teilen, welche Einsichten und Diskussionsergebnisse Sie in den Gruppen, Kreisen, Konventen, Gemeindegesprächen oder in der persönlichen Auseinandersetzung gewonnen haben. Es besteht in mehrerlei Hinsicht Gelegenheit dazu, an Ihren Einsichten und Positionen auch die Kirchenleitung teilhaben zu lassen: Sie können uns selbstverständlich schreiben unter abendmahl@ekbo.de. Rückmeldungen vor allem bis zum Juni 2019 können wir in der Vorbereitung der Herbstsynode berücksichtigen.

Sie können sich beteiligen unter www.ekbo.de/glaube/abendmahl/umfrage.html

Wir sind dankbar für die bislang intensive Diskussion zu diesen Fragestellungen und erwarten gespannt Ihre zahlreiche Schilderungen, Fragen, Eindrücke und Vorschläge. Vor allem aber freuen wir uns auf die direkten Begegnungen und Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Propst
Dr. Christian Stäblein