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Für die Bewahrung der Schöpfung – Informationen zur Weiterarbeit am Klima- und Umweltschutzgesetz unserer Landeskirche

Newsletter Juni 2022

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Klimaschutzgesetz (KlSchG) unserer Landeskirche in Kraft. Zu seiner Umsetzung wird in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden der EKBO viel geplant und getan, zunächst vor allem im Gebäudebereich, um auch im kirchlichen Kontext mit dazu beizutragen, Treibhausgase entscheidend zu reduzieren und nachfolgenden Generationen ein gutes Leben auf unserem Planeten zu ermöglichen. Aktuell werden in den Kirchenkreisen Klimakümmer:innen gesucht und eingearbeitet, die die Klimaschutzkonzepte der Kirchenkreise verantworten werden. Im Grünen Datenkonto sind nun bis auf wenige Ausnahmen alle kirchlichen Gebäude mit ihren Verbräuchen erfasst. Zum Jahreswechsel stieg der Beratungsbedarf für die Umstellung auf Ökostrom stark an, denn seit 1. Januar diesen Jahres darf nur noch erneuerbare Energie genutzt werden. Weiterhin werden die Finanzsatzungen in den Kirchenkreisen geprüft und überarbeitet, um ab 1. Januar 2023 mit dem Aufbau der Klimaschutzfonds der Kirchenkreise über eine verbraucherbezogene Klimaschutzabgabe beginnen zu können.

Viel Erfreuliches ist also an zahlreichen Stellen vor allem im Gebäudebereich bereits sichtbar im Gange, um in der Gemeinschaft der Christ:innen dem Auftrag Gottes zur Bebauung und Bewahrung der Schöpfung nachzufolgen. Natürlich sind dabei auch vielfältige Schwierigkeiten und Problemstellungen zu bewältigen. Bei der Suche nach Lösungsansätzen und praktischen Umsetzungsfragen unterstützt das Umweltbüro der EKBO.

Aber in den Bereichen Mobilität, Beschaffung sowie Land- und Forstwirtschaft schreitet die Weiterarbeit am Klima- und Umweltschutz der Landeskirche voran.

 

Bereich Mobilität: Im Baugesetz unserer Landeskirche wurde ein Passus zu den baulichen Rahmenbedingungen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (Fahrradstellplätze und E-Lademöglichkeiten) eingefügt. Momentan wird an der Reisekostenverordnung der Landeskirche gearbeitet, um durch entsprechende Regelungen die Nutzung klimafreundlicherer Verkehrsmittel im kirchlichen Kontext zu fördern. Zur Vermeidung von nicht zwingend notwendiger Mobilität von hauptamtlich Tätigen wird im Konsistorium eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten angewendet und erprobt, um in der Folge eine mögliche Übertragbarkeit auf weitere Dienststellen der Landeskirche zu prüfen. Zur Förderung der Fahrradnutzung wird gemeinsam mit Vertreter:innen der verschiedenen Verantwortungsbereiche die  Einführung des Dienstradleasings mit Gehaltsumwandlung („Jobrad“) für hauptamtlich Tätige der EKBO geprüft. Weitere Maßnahmen sind in Prüfung und Erarbeitung. In verschiedenen Formaten wird über den Stand und die weitere Entwicklung einzelner Maßnahmen informiert. Menschen, die Interesse an einer intensiveren Mitarbeit im Bereich Mobilität haben, können sich gerne im Umweltbüro melden, um an einem der geplanten „Arbeitsgespräche Mobilität“ teilzunehmen.

 

Bereich Beschaffung: Ein Ergebnis eines „Arbeitsgespräches Beschaffung“, das am 12. April 2022 mit Interessierten stattfand, war u.a. die Empfehlung zur Einführung von niedrigschwelligen, anreizbietenden Einkaufshilfen zur Förderung ökofairer Beschaffung im kirchlichen Kontext. Noch im Sommer dieses Jahres, ein genaues Datum wird noch kommuniziert, soll nun für kirchliche Mitarbeitende und GKR-Mitglieder ein ökofaires Einkaufsportal zur Verfügung stehen, das ausschließlich geprüfte und zertifizierte Produkte anbietet. Am 28. Juni 2022 wird um 18 Uhr in einer digitalen Info-Veranstaltung über das Portal informiert, die praktische Handhabung vorgestellt und Fragen zur Nutzung besprochen. Interessierte aus kirchlichen Einrichtungen an dieser Veranstaltung melden Sie gerne bis spätestens 23. Juni 2022 im Umweltbüro.

Außerdem wird gegenwärtig  an einem Poster  gearbeitet, das mit verschiedenen Logos und Zertifikaten für typische Produktgruppen des kirchlichen Alltags eine übersichtliche und konkrete Einkaufshilfe darstellt. Eine erste Version, die EKD-weit angeboten wird, ist digital bereits verfügbar ( Plakat des Mainzer Kreises). Die zukünftige EKBO-Version dieses Posters wird neben einer Erweiterung an Produktgruppen auch als gedrucktes Format, aber auch zum Download verfügbar sein.

Parallel wird an einer Vergabe- und Beschaffungsverordnung unserer Landeskirche gearbeitet, die auch Kriterien der Nachhaltigkeit (ökologisch – sozial – fair gehandelt) berücksichtigt.  

 

Bereich Land- und Forstwirtschaft:

Der bisher bestehende Musterpachtvertrag der EKBO wird überarbeitet und um Kriterien für die ökologische Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen erweitert. Gegenwärtig wird abgestimmt, welche Rahmenbedingungen zu erfüllen sind, um eine möglichst hohe Umsetzbarkeit für die Pachtenden und Verbindlichkeit für die Umsetzung in den Kirchengemeinden zu schaffen.  

 

GKR-Handbuch:

Eine Sammlung der verschiedenen Hinweise und Themen aus allen Bereichen des Umwelt- und Klimaschutzes, Gebäude, Mobilität, Beschaffung sowie Land- und Forstwirtschaft, wird in der nächsten, aktualisierten Auflage des GKR-Handbuches aufgenommen, das gegenwärtig vom Amt für kirchliche Dienste AKD in Abstimmung auch mit dem Umweltbüro überarbeitet wird. Auf diese Weise soll auch im Bereich der Arbeit von Gemeindekirchenräten und Ehrenamtlichen über die verschiedenen Aspekte und Möglichkeiten für mehr Umwelt- und Klimaschutz informiert und sensibilisiert werden.

 

Einen Überblick über die Weiterarbeit am Klima- und Umweltschutzgesetz bietet das Informations- und Diskussionsportal. Auch hier gibt es die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Machen Sie gerne davon Gebrauch oder nehmen Sie auch direkt über die bekannten Kanäle Kontakt mit dem Umweltbüro auf.

Letzte Änderung am: 11.04.2024