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"Horizont 2020": Forschungsförderung im Bereich der Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen

Im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 stehen derzeit mehrere Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte im Bereich des von der Europäischen Kommission initiierten „Green Deals“ offen, darunter eine Fördermöglichkeit für Erarbeitung von Lösungen im Bereich „Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen“.

Diese Fördermöglichkeiten könnten für kirchliche und diakonische Einrichtungen interessant sein, die über möglichst große Flächen im Wald, in landwirtschaftlich genutzten Gebieten oder innerhalb von Städten verfügen.

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 – 2020. Es dient zur Förderung der europäischen Wissenschaft und Forschung sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen, verfolgt dabei jedoch einen möglichst praxisbezogenen Ansatz. Für nicht-akademische kirchliche und diakonische Einrichtungen ist in manchen Fällen die Teilnahme als „Anwendungspartner“ möglich.

Aktuell ist im Bereich „Biodiversität“ die folgende Ausschreibung geöffnet:

Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (Kennziffer LC-GD-7-1-2020):

In den in diesem Bereich geförderten Projekten soll auf der Grundlage von bisherigen wissenschaftlichen Studien und Erkenntnissen sowie von Ergebnissen aus EU-geförderten Projekten möglichst großflächig aufgezeigt werden, wie die Sanierung von Ökosystemen möglich ist. Dabei sollen Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresgebiete beachtet werden.

Es bedarf dabei eines systemischen Ansatzes, um für den „Green Deal“ gleichzeitig substanzielle Lösungen hinsichtlich Klimawandel, Biodiversität, nachhaltige Landwirtschaft, Gesundheit und Wohlbefinden bereitzustellen.

Bei der Auswahl von Gebieten sollen diejenigen in den Fokus genommen werden, die ein hohes Potenzial haben, Kohlendioxid aufzufangen und zu speichern und deren Wiederherstellung zur Erreichung eines günstigen Zustandes für Arten und Lebensräume aus den EU-Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinien (inner- und außerhalb des Natura 2000-Netzwerks) beitragen kann. Die Flächen müssen den Projekten zur Verfügung stehen, sie dürfen nicht durch Projektmittel gekauft oder gepachtet werden.

Es wird unter anderem erwartet, dass durch die Projekte ein Beitrag dazu geleistet wird, dass natürliche CO2-Senken erhalten und verstärkt und Treibhausgasemissionen durch die Stärkung der Biodiversität, lokaler Umkehrung der Schäden von Ökosystemen und einer verbesserten Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen reduziert werden. Insgesamt sollen Projekte nachweisen, wie die erarbeiteten Ansätze skalierbar sind und dadurch eine Ökosystemregeneration großräumig möglich ist. Damit sollen die Projekte unter anderem zu den Zielen des Europäischen „Green Deals“ und der Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der EU beitragen.

Weitere Informationen finden Sie zum Nachlesen hier.

Letzte Änderung am: 11.04.2024