Historie der Landeskirche

Am 1. Januar 2004 wurde die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) neu gebildet. Sie ging aus der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (EKiBB) und der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz (EKsoL) hervor. Über die Geschichte der beiden ehemaligen Landeskirchen informieren zwei geschichtliche Abrisse.

Geschichte Berlin-Brandenburg

948 wurden die Missionsbistümer Brandenburg und Havelberg gegründet. Doch das Christentum galt den Slawen als Religion der Eroberer, es kam immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Erst im 12. Jahrhundert fand der christliche Glaube durch deutsche Siedler eine größere Verbreitung, nachdem unter Markgraf Albrecht dem Bären die Kolonisation begann. Es trifft nicht zu  – wie manchmal behauptet  – , dass die Slawen von den deutschen Siedlern systematisch vertrieben wurden. Von einigen Extremfällen abgesehen, lebten Slawen und einwandernde Siedler friedlich zusammen. Die ersten christlichen Markgrafen sorgten dafür, dass neben den Kolonisatoren auch Mönchsorden in die Mark Brandenburg zogen.

1170/71 gründeten Zisterzienser als erstes Kloster östlich der Elbe das Kloster Zinna bei Jüterbog. Zehn Jahre später folgte das für den Berliner Raum bedeutendere Kloster Lehnin bei Brandenburg. Am Anfang des 13. Jahrhunderts kam es zu weiteren Zisterzienserklostergründungen, zum Beispiel dem Kloster Chorin. In jedem Kloster gab es eine Schule, eine umfangreiche Bibliothek und eine fortschrittliche Landwirtschaft.

1170/71 wurden die Dome der beiden Bischofsstädte Brandenburg und Havelberg erbaut. Überhaupt entstanden am Ende des 12. Jahrhunderts die ersten massiven, aus Stein erbauten Kirchen. Die vermutlich älteste erhaltene Dorfkirche in der Mittelmark Brandenburg ist die in Berlin-Marienfelde, wahrscheinlich 1220 errichtet.

1539 war im Berlin-Brandenburgischen Gebiet das Jahr der Reformation. Kurfürst Joachim II. nahm am 1. November jenes Jahres in der Spandauer St. Nikolai-Kirche erstmals das Abendmahl nach lutherischem Ritus  –  unter beiderlei Gestalt (Brot und Wein). Die reformatorischen Grunderkenntnisse Martin Luthers wurden 1540 in eine neue Kirchenordnung aufgenommen. Reformation 1539, St. Nikolai-Kirche, Spandau.

1613 trat der Landesherr und damit das Kirchenoberhaupt Kurfürst Johann Sigismund zum reformierten Bekenntnis über, der vom Genfer Reformator Johannes Calvin geprägten Richtung des Protestantismus. Entgegen der damals üblichen Praxis brauchte das Volk nicht dem Bekenntnis des Herrschers zu folgen, sondern wollte lutherisch bleiben und konnte es auch. Gleichwohl gab es fortan in Berlin und Brandenburg auch zahlreiche reformierte Gemeinden.

1657 wurde Paul Gerhardt, bis dahin Propst im märkischen Mittenwalde, Pfarrer an der Berliner Kirche St. Nikolai. Er war nach Luther der bedeutendste evangelische Liederdichter. Viele seiner Kirchenlieder vertonte Johann Crüger, in Berlin von 1622 bis zu seinem Tode 1662 Kantor an der St. Nikolai-Kirche. Paul Gerhardt wurde 1666 vom Großen Kurfürsten amtsenthoben, weil er sich nicht dessen Verfügung unterwerfen wollte, Kritik an reformierten Anschauungen zu unterlassen. Er bestritt dem Staat das Recht, derart in kirchliche Vorgänge einzugreifen. Nach drei Jahren ohne Pfarramt folgte er 1669 einem Ruf ins damals sächsische Lübben/
Spreewald, wo er 1676 starb.

1685 erließ der Große Kurfürst das Edikt von Potsdam. Den in Frankreich wegen ihres Glaubens verfolgten Hugenotten – sie waren reformiert – bot er damit in Brandenburg-Preußen eine neue Heimat an. Etwa 20.000 kamen. Sie verliehen der Wirtschaft wie der Wissenschaft kräftige Impulse. Viele der führenden Köpfe der folgenden Jahrzehnte waren Hugenotten oder deren Nachfahren.

1691 folgte Philipp Jakob Spener des toleranten Klimas wegen einem Ruf als Propst und Konsistorialrat an die Berliner St. Nikolai-Kirche. Zu diesem Zeitpunkt war er als „Vater des lutherischen Pietismus in Deutschland“ bei Freunden und Gegnern längst anerkannt.

1817 führte der Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. die Union zwischen Lutheranern und Reformierten ein. Auch der bedeutendste protestantische Theologe des 19. Jahrhunderts und Mitbegründer der Berliner Universität, Daniel Friedrich Schleiermacher, setzte sich für die Union ein, wehrte sich aber gegen Eingriffe des Staates in kirchliche Angelegenheiten. Gemeinsame Abendmahlsfeiern wurden möglich. Auch wurde eine einheitliche kirchliche Verwaltung geschaffen und – trotz heftiger Proteste vieler Gemeinden – eine einheitliche Gottesdienstordnung. Das lutherische oder reformierte Bekenntnis der Gemeinden blieb aber unangetastet. Um 1870 besuchten in Berlin nur 1,88 Prozent der Kirchenmitglieder den Sonntagsgottesdienst - ein Zeichen für die deutlich spürbare Entkirchlichung in der rasch wachsenden Großstadt. Die Kirchenaustritte nahmen deutlich zu.

1881 wurde während einer Synode geäußert, Berlin gelte im Ausland als die unkirchlichste Stadt der Welt.

1918 wurde mit der Abdankung Kaiser Wilhelms II. die enge Verbindung zwischen Thron und Altar – der preußische König war stets zugleich kirchliches Oberhaupt – beendet. Die preußische Landeskirche wurde selbständig (Evangelische Kirche der altpreußischen Union) und gab sich 1922 eine eigene Verfassung. Viele Kirchenvertreter hatten freilich mit der Weimarer Republik wenig im Sinn. Sie vertraten deutsch-nationale Positionen. Dabei waren in der Weimarer Reichsverfassung günstige Rahmenbedingungen geschaffen worden. Sie trennte zwar Kirche und Staat, sicherte den Kirchen aber als Körperschaften öffentlichen Rechts unter Wahrung ihrer Freiheit zur Selbstverwaltung eine Reihe von Rechten, darunter das der Steuererhebung. Es gab weiterhin Staatszuschüsse für diakonische Einrichtungen; an den öffentlichen Schulen wurde Religionsunterricht erteilt. 

1933 versuchten die Nationalsozialisten und die von ihnen unterstützten Deutschen Christen, die Kirche gleichzuschalten und – durch Einführung des sogenannten Arierparagraphen – Judenchristen von kirchlichen Ämtern auszuschließen. Als Antwort darauf bildete sich die Bekennende Kirche. Einer ihrer bekanntesten Vertreter war Martin Niemöller, damals Pfarrer in Berlin-Dahlem. Dort proklamierte im Oktober 1934 die Zweite Bekenntnissynode das kirchliche Notrecht. Es wurden neue kirchliche Leitungsorgane geschaffen, die von Gemeinden – und nicht von den Behörden – ihre Legitimation erhielten. Die Bekenntnissynode im Juni desselben Jahres in Barmen hatte die Barmer Theologische Erklärung verabschiedet, das theologische Programm der Bekennenden Kirche in ganz Deutschland. Eines der Predigerseminare – in Finkenwalde / Pommern – leitete der Berliner Theologe Dietrich Bonhoeffer, der im April 1945 im KZ Flossenbürg hingerichtet wurde. Sein Elternhaus in Berlin-Charlottenburg, Marienburger Allee 43 – aus dem er im April 1943 heraus verhaftet wurde – ist heute die Erinnerungs- und Begegnungsstätte Bonhoeffer-Haus.

1945 entstand die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg. Vorher bildete sie eine der Kirchenprovinzen der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Erster Bischof war von 1945 bis 1966 Otto Dibelius. Sie wurde selbständige Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union, zu der sich nach dem Zweiten Weltkrieg die Kirchenprovinzen der Altpreußischen Union zusammengeschlossen haben, sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Von der bald sichtbaren und spürbaren Teilung Deutschlands war die Berlin-Brandenburgische Kirche besonders betroffen, ging doch die Trennlinie mitten durch ihren Bereich hindurch und sahen sich die Christen in Ost und West prinzipiell unterschiedlichen Staats- und Gesellschaftsformen gegenüber. In Ost-Berlin wie in der ganzen DDR waren die Kirche und viele ihrer Glieder vor allem in den fünfziger Jahren massiven staatlichen Repressionen ausgesetzt.

1959 wurde bereits eine Notverordnung über einstweilige regionale Synoden erlassen. Dies geschah vorsorglich für den Fall, dass nicht mehr alle Mitglieder der Synode – die aus West-Berlin und die aus Ost-Berlin sowie aus dem zur DDR gehörenden Teil der Kirche – an einem Ort zusammentreten können.

1961 trat mit dem Bau der Berliner Mauer diese Situation ein. Es war äußerst schwierig geworden, gemeinsam kirchliche Verantwortung wahrzunehmen. Die Synode und die Kirchenleitung mussten sich jeweils aufgliedern und getrennt tagen. Der in West-Berlin ansässige Bischof Otto Dibelius durfte nicht nach Ost-Berlin und in die DDR einreisen, ebenso sein Nachfolger Kurt Scharf. Kurz nach dem Mauerbau war dem damaligen EKD-Ratsvorsitzenden Scharf, der zu jener Zeit in Ost-Berlin wohnte, die Rückkehr in den Ost-Teil der Stadt von den dortigen Behörden verweigert worden, nachdem sie ihm ein Visum für eine Dienstreise nach West-Berlin erteilt hatten und ihn auch ausreisen ließen.

1966 wurde Scharf, trotz des Einreiseverbots, von den Regionalsynoden Ost und West in getrennten Tagungen als Bischof der gesamten Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg gewählt.

1970 trafen die Regionalsynoden nach langwierigen und kontroversen Diskussionen Regelungen für eine größere Selbständigkeit der Ost- und der West-Region der Berlin-Brandenburgischen Kirche. Die Grundordnung – die kirchliche Verfassung – konnte fortan für den eigenen Bereich geändert werden, wenn sich das aufgrund der jeweils besonderen Bedingungen als erforderlich erwies. Allerdings durften solche Änderungen nicht dem Vorspruch von Schrift und Bekenntnis widersprechen, die als geistliche Grundlage in beiden Regionen unverändert gelten sollten und so eine gemeinsame Basis bildeten. Außerdem wurde ausdrücklich festgestellt: Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg „nimmt in ihren beiden Regionalsynoden die besondere Gemeinschaft der Berlin-brandenburgischen Kirche in partnerschaftlicher Freiheit wahr und bleibt als Kirche in Berlin-Brandenburg erhalten“.

1972 ermöglichten die beiden Regionalsynoden nach kontroversen Debatten kirchenrechtlich die Wahl eines eigenen Bischofs für die Ost-Region. Gewählt wurde Albrecht Schönherr, der wegen des Einreiseverbots für Bischof Scharf seit.

1967 das Bischofsamt in der Ost-Region verwaltet hatte. Sowohl Scharf als auch Schönherr übten ihr Amt seitdem nur in der jeweils eigenen Region aus.

1977 trat Martin Kruse als Bischof der West-Region und als Nachfolger von Kurt Scharf ins Amt. In der Ostregion folgte 1981 Gottfried Forck Bischof Albrecht Schönherr nach.

1989 und in den Jahren vor der Wende fanden kritische Gruppen ein Dach auch in Gemeinden der Berlin-brandenburgischen Kirche. Bekannt wurden z. B. die Berliner Zionskirchengemeinde mit ihrer Umweltbibliothek und die Gethsemane-Kirche in Berlin-Prenzlauer Berg. Im brandenburgischen Schwante gründete eine Gruppe – zu ihr gehörten vorwiegend Pfarrer – eine sozialdemokratische Partei, die SDP. Sie schloss sich später mit der SPD zusammen. Eine ganze Reihe kirchlicher Mitarbeiter übernahm in der Zeit unmittelbar nach der Wende politische Verantwortung; in dieser Übergangszeit gab es wenige ehemalige DDR-Bürger, die – ohne belastet zu sein – für politische Ämter zur Verfügung standen. Die Evangelische Kirche war die einzige Institution, die bewusst und gegen alle Widerstände am demokratischen Prinzip festgehalten hatte. Das äußerte sich in ihrer synodalen Verfassung wie in den elementaren Bemühungen von Studentengemeinden, Hauskreisen oder Basisgruppen, demokratische Verhaltens- und Verfahrensweisen zu üben.

1990 im März tagten die Regionalsynoden Ost und West erstmals seit dem Mauerbau wieder ungehindert gemeinsam, freilich noch als formal getrennte Gremien. Sie folgten damit der 1959 erlassenen Notverordnung, wonach die beiden regionalen Synoden innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Behinderung wieder zusammenkommen sollten. Im Dezember beschloss die aus den beiden Regionalsynoden gebildete Gemeinsame Synode auf ihrer zweiten Tagung, die organisatorische Trennung mit Ablauf jenes Jahres zu beenden.

1991 gab es wieder eine Synode, eine Kirchenleitung und ein Konsistorium. Im Herbst dieses Jahres trat Bischof Gottfried Forck in den Ruhestand. Martin Kruse trug nun als Bischof Verantwortung für die ganze Landeskirche.

1994 wurde das Bischofsamt von Martin Kruse an Wolfgang Huber übergeben. Die Synode hatte im November 1993 den Heidelberger Theologieprofessor Huber als Nachfolger Kruses gewählt, der im Frühjahr 1994 in den Ruhestand trat.

2004 bildet die Evangelische Kirche in Berlin Brandenburg mit der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Synode und Kirchenleitung vereinigen sich, eine neue Grundordnung tritt in Kraft. Bischof Wolfgang Huber, der im November 2003 zum Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland gewählt worden ist, wird von der gemeinsamen Synode im Januar 2004 im Bischofsamt bestätigt. Der Sprengel Görlitz ergänzt die drei Sprengel der ehemaligen Berlin-brandenburgischen Kirche.

2009 wählt die Synode den Koblenzer Superintendenten Dr. Markus Dröge zum Bischof. Am 13. November 2009 trat er die Nachfolge von Bischof Dr. Wolfgang Huber an.

 

Geschichte der schlesischen Oberlausitz

1319 bis 1635 gehörte die Oberlausitz zusammen mit der Niederlausitz, Schlesien und Mähren zu den Ländern der böhmischen Krone. Kirchlich war sie Teil des 968 gegründeten Bistums Meißen.

1346 gründeten die Oberlausitzer Städte Kamenz, Bautzen, Löbau, Zittau, Görlitz und Lauban den Sechsstädtebund, der das Geschick der Region wesentlich bestimmte.

1525 wurde Görlitz evangelisch. Auch in den anderen Städten breitete sich die Reformation aus. Nicht der Landesherr, sondern die Stände bestimmten in der Oberlausitz über die Religionszugehörigkeit.

1635 erhielt der sächsische Kurfürst die beiden Lausitzen als erbliches Lehen.

1815 musste das Königreich Sachsen, das bis zur Völkerschlacht bei Leipzig auf Seiten Napoleons gekämpft hatte, über die Hälfte seines Gebietes an Preußen abtreten. Der nordöstliche Teil der Oberlausitz wurde der Provinz Schlesien zugeordnet. Durch diese politischen Veränderungen waren die Kirchengemeinden der Landkreise Hoyerswerda, Rothenburg, Görlitz und Lauban an der 1817 erfolgten Einführung der Union von Anfang an beteiligt.

1945 bildete sich in Breslau aus Mitgliedern der Bekennenden Kirche eine neue Kirchenleitung, die Ende 1946 ausgewiesen wurde und in Görlitz ihren Sitz nahm. Schlesien war die einzige östliche Kirchenprovinz, in der 1946 noch einmal eine Synode zusammen kommen konnte, allerdings ohne Vertreter der westlich der Neiße gelegenen Kirchenkreise.

1950 entschied sich die Provinzialsynode trotz Verlust von etwa 90 Prozent des Territoriums und der Gemeindeglieder für das eigenständige Fortbestehen einer "Evangelischen Kirche von Schlesien". Aufgrund staatlichen Einspruchs erfolgte

1968 die Änderung des Namens in Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes. Erst nach der Wende konnte die Geschichte der Kirche wieder im Namen verdeutlicht werden: Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz.

2000 regte die Kirchenleitung eine Neugestaltung der östlichen Kirchen der Evangelischen Union an. Im Ergebnis dieses Prozesses erfolgte nach längerem inneren Ringen zum 1. Januar 2004 die Bildung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

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