1,23 Milliarden Euro für Braunkohlesanierung

28.11.2016

Bund und ostdeutsche Länder stellen für die Sanierung ehemaliger Braunkohle-Tagebaue im Osten Deutschlands weitere 1,23 Milliarden Euro zur Verfügung

Berlin (epd). Bund und ostdeutsche Länder stellen für die Sanierung ehemaliger Braunkohle-Tagebaue im Osten Deutschlands weitere 1,23 Milliarden Euro zur Verfügung. Zwei Drittel der Kosten (851 Millionen Euro) trägt demnach der Bund, den Rest teilen sich Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt untereinander auf, teilten Bundesumwelt- und Bundesfinanzministerium sowie die Landesministerien am Montag gemeinsam mit. Das Geld steht zwischen 2018 und 2022 zur Sanierung der ehemaligen Kohlereviere zur Verfügung.

Mit den Mitteln sollen nicht nur die ökologischen und bergbaulichen Altlasten des DDR-Braunkohleabbaus beseitigt, sondern auch eine erfolgreiche Regionalentwicklung gefördert und Arbeitsplätze gesichert werden, hieß es. In den Revieren entstehen unter anderem Seenlandschaften sowie neue Industriestandorte. Durch die erfolgreiche Sanierungstätigkeit könnten nun weitere Flächen aufgewertet und als Naturschutzflächen gewidmet werden.

"Wir lassen die Länder bei der Bewältigung der Folgen des Braunkohleabbaus nicht allein", erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Einigung gebe den Beschäftigten der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) Perspektive und Sicherheit. Sie sei aber auch eine gute Nachricht für den Boden- und Gewässerschutz in der Lausitz, in Mitteldeutschland und Thüringen.

Rund eine halbe Milliarde Euro entfallen auf Sachsen, davon werden rund 220 Millionen Euro vom Land selbst getragen. Für die früheren Tagebauflächen in Brandenburg werden 615 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon sind 212 Millionen Euro Landesmittel. Für Projekte in Sachsen-Anhalt sollen etwa 150 Millionen Euro eingesetzt werden.

Die Einigung muss noch von den betroffenen Landeskabinetten gebilligt werden. Im Frühjahr 2017 soll dann das sogenannte sechste Verwaltungsabkommen vom Bundesfinanzminister, der Bundesumweltministerin und den Landesministern unterzeichnet werden.

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