Aufnahmestelle für Asylbewerber wieder offen

08.09.2014

Flüchtlingsprotest in Kirche verlegt - Gericht entscheidet gegen Oranienplatz-Einigungspapier.

8. September 2014. Berlin (epd). Auch wenn die protestierenden Flüchtlinge erst einmal vom Dach runter sind, das Thema bleibt ein Dauerbrenner in Berlin. Die Erstaufnahmestelle für Asylbewerber ist wieder offen und versucht mit neuem Konzept die Arbeit in den Griff zu bekommen.

 

Nach dem friedlichen Ende einer Dachbesetzung durch protestierende Flüchtlinge in Berlin hat eine Kreuzberger Kirchengemeinde der Gruppe Unterschlupf gewährt. Im Rahmen des "kirchlichen Schutzraums" solle ihnen Gelegenheit gegeben werden, in den kommenden Wochen ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihren Protest weiterzuführen, sagte der Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Heilig-Kreuz-Passion, Peter Storck, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

 

Unterdessen hat am Montag die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Berlin wieder ihre Arbeit aufgenommen. Sozialsenator Mario Czaja (CDU) hatte die erste Anlaufstelle für neue Asylbewerber in der Hauptstadt am Mittwoch vergangener Woche kurzfristig wegen Überlastung geschlossen. Der Schritt war von Wohlfahrtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen kritisiert worden.

 

Zur besseren Bewältigung der Erstanträge hat jetzt das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales vor dem Gebäude der Zentralen Aufnahmestelle mehrere Zelte errichtet. Dort würden mit Hilfe von Übersetzern und Freiwilligen die ankommenden Ausländer empfangen und deren Anliegen bereits vorsortiert, sagte eine Sprecherin der Sozialverwaltung. Mitarbeiter der Berliner Stadtmission sind vor Ort zur Betreuung. Wie lange die Zelte, die nicht für Übernachtungen genutzt werden sollen, stehen werden, sei noch unklar.

 

Insgesamt waren am Montag den Angaben zufolge in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung rund 100 Mitarbeiter beschäftigt, davon bis zu 50 Sprachmittler. 300 Erstaufnahmeanträge sollten bearbeitet werden. Am Wochenende wurden den Angaben zufolge fünf weitere Unterkünfte mit insgesamt 500 Schlafplätzen eröffnet, hieß es.

 

Berlin ging bislang für das gesamte Jahr 2014 von rund 10.000 neu ankommenden Flüchtlingen aus. Diese Prognose werde aber sicher übertroffen, sagte Czaja bereits in der vergangenen Woche. Bis Ende August wurden 6.141 Aufnahmen in Berlin registriert.

 

Die Flüchtlinge, die am Sonntagabend ihren Protest auf dem Dach ihrer Unterkunft abgebrochen haben, können für mindestens fünf Wochen bei Kirchengemeinden unterkommen, sagte Pfarrer Storck weiter. Dabei handele es sich nicht um ein Kirchenasyl. Bei der Unterbringung der Hilfsbedürftigen arbeiten mehrere Kirchengemeinden zusammen. Er gehe davon aus, dass der kirchliche Schutzraum von der Polizei respektiert werde, sagte Storck.

 

Bei der Gruppe handelt es sich um bis zu neun Asylbewerber, die die vom Senat zur Verfügung gestellte Unterkunft in der Gürtelstraße im Stadtteil Friedrichshain überraschend räumen mussten. Das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales hatte für eine größere Gruppe von Flüchtlingen in der zweiten Augusthälfte die Unterstützungsleistungen eingestellt, nachdem die Ausländerbehörde ihre Asylanträge geprüft und sich für nicht zuständig erklärt hatte.

 

Daraufhin hatte sich ein Teil der Betroffenen auf das Dach des Hostel zurückgezogen und dort seit 26. August gegen das Vorgehen der Ausländerbehörde protestiert. Dabei war die Versorgung der Flüchtlingen mit Wasser und Nahrungsmittels durch Unterstützer wegen der Polizeisperrre nur unzureichend. Es bestand die Gefahr, dass Einzelne vor Erschöpfung vom Dach fallen oder sich aus Verzweiflung vom Dach stürzen, sagte Storck.

 

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte am Montag einen Eilantrag eines aus dem Niger stammenden Mannes auf Erteilung eines Aufenthaltstitel oder einer Duldung ab. Es lägen keine humanitären oder andere Gründe im Sinne des Aufenthaltsgesetzes vor. Der Mann hatte sich in den vergangenen Monaten an den Protesten gegen die EU-Asylpolitik auf dem Oranienplatz beteiligt. Das Gericht entschied dabei, dass das mit Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) vereinbarte "Einigungspapier" nicht die Verpflichtung umfasse, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu erteilen. (VG 21 L 277.14)

 

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