Bammel: Keine Nachteile für Missbrauchsopfer durch Gesetzverschiebung

01.05.2020

In der EKBO sind bislang 17 Missbrauchsfälle bekanntgeworden. Ein neues Kirchengesetz gegen sexualisierte Gewalt, das eigentlich am 1. Mai in Kraft treten sollte, konnte jedoch wegen der Coronavirus-Pandemie und der Regelungen zu ihrer Eindämmung nicht rechtzeitig beschlossen werden. Nachteile für Betroffene entstünden dadurch nicht, sagte Pröpstin Christina-Maria Bammel dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.

Betroffene könnten seit 2019 mit einer unabhängigen Kommission in Kontakt treten, sagte Bammel. Seitdem haben dort neun kirchliche Missbrauchsopfer um Unterstützung gebeten. Auch ein unabhängiges Beratungstelefon sei besetzt. Zusätzlich arbeite ein landeskirchenweites Netzwerk Prävention mit Verantwortlichen und Fachexperten der Kirchenkreise unter der Leitung des Amtes für Kirchliche Dienste (AKD).

"Hilfe und Unterstützung, Aufklärung und Anerkennung erlittenen Leids stehen für uns im Zentrum", sagte Bammel: "Jede einzelne Person und ihre Geschichte zählt, wiegt schwer und bleibt uns Aufgabe." Deswegen sollten die bereits vereinbarten Standards für die Prävention und die Erarbeitung eines Schutzkonzepts nun auch "so bald wie möglich im Interesse aller Betroffenen" gesetzlich verankert werden.

Das Gesetz solle nun bei der Herbsttagung der Synode im Oktober beschlossen werden und danach möglichst schnell in Kraft treten, sagte Bammel: "Wir haben alle Interesse daran, dass es zügig geschieht."
Arbeitsverträge mit Menschen, die wegen Missbrauchs oder anderer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt wurden, sollen dem Gesetz zufolge explizit ausgeschlossen werden. In dem Gesetzentwurf heißt es weiter, wer kirchliche Angebote wahrnehme oder im kirchlichen Bereich arbeite, müsse vor allen Formen sexualisierter Gewalt geschützt werden.

Die meisten Ereignisse, über die bislang in der unabhängigen Kommission gesprochen wurde, reichen kirchlichen Angaben zufolge in die 60er und 70er Jahre zurück, sind verjährt und können nicht mehr strafrechtlich geahndet werden. Betroffene würden dennoch ermutigt, "die erlebten psychischen und physischen Verletzungen in Worte zu fassen", sagte Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein: "Die uns berichteten Fälle von sexualisierter Gewalt sind erschütternd."

Die Taten seien durch ein Pfarrerbild begünstigt worden, "das auf Dominanz und Hierarchie beruhte", sagte Trautwein als Ansprechpartnerin der Landeskirche zur Aufklärung sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der EKBO: "Die Betroffenen haben schweres Leid und Unrecht erfahren. Wir möchten ihnen zur Seite stehen."

(epd) 

Mehr Infos und Hilfe:
https://www.ekbo.de/service/hilfe-bei-missbrauch-und-missbrauchsverdacht.html 

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