Bischof Dröge verteidigt Gottesbezug im Grundgesetz

22.05.2018

"Den Müttern und Vätern des Grundgesetzes war kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges in deutlicher Erinnerung, wie ein Staat mit Gesetzen größtes Unrecht legitimieren kann"

Berlin (epd). Kurz vor dem 69. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes hat der Berliner Bischof Markus Dröge den Gottesbezug in der deutschen Verfassung verteidigt. "Den Müttern und Vätern des Grundgesetzes war kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges in deutlicher Erinnerung, wie ein Staat mit Gesetzen größtes Unrecht legitimieren kann", sagte Dröge am Samstag im RBB-Radio. Viele der Täter hätten keinerlei Unrechtsbewusstsein gezeigt. "Aus dieser bitteren Erkenntnis ist Gott in die Präambel des Grundgesetzes aufgenommen worden", sagte Dröge.

"Du sollst Gott lieben, ehren und fürchten - und deinen nächsten wie dich selbst. In diesem christlich-jüdischen Geist ist unser Grundgesetz geschrieben", sagte Dröge. Daraus folge die gleiche Würde aller Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht und Religion. Daraus folge auch die doppelte Religionsfreiheit. Jeder solle seinen Glauben frei leben können, aber niemand dürfe zur Religion gezwungen werden. Das am 23. Mai 1949 erlassene Grundgesetz beginnt mit den Worten: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...)".

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