Bischof kritisiert Pläne für Brandenburger Bestattungsgesetz

26.10.2017

In christlich-anthropologischer und ethischer Hinsicht werde jedes embryonale Leben im Blick auf seine Bestimmung als Person hin betrachtet, so Dröge

Berlin/Potsdam (epd). Der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Markus Dröge, hat die Pläne für ein neues Bestattungsgesetz in Brandenburg kritisiert. Die Landeskirche sei zwar seit 2015 in den Gesetzgebungsprozess eingebunden, habe jedoch in wichtigen Punkten bisher kein Gehör gefunden, sagte Dröge am Donnerstag in seinem Bischofswort an die Synode. Dazu gehöre auch die von der Kirche geforderte Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeburten.

In christlich-anthropologischer und ethischer Hinsicht werde jedes embryonale Leben im Blick auf seine Bestimmung als Person hin betrachtet, sagte Dröge. Das menschliche Leben genieße von Anfang an Würde und gebiete Ehrfurcht sowie Schutz und Fürsorge. Dies gelte auch, wenn dieses Leben bereits vor der Geburt gestorben sei und den Mutterleib tot verlassen habe oder während der Geburt oder unmittelbar danach sterbe. Die Eltern bräuchten zudem die Möglichkeit der Trauer an einem Grab. Die Kirche sei deshalb der Auffassung, dass eine Bestattungspflicht für alle Fehlgeborenen und Totgeborenen unabhängig von der Grammzahl festgeschrieben werden sollte, betonte der Bischof.

Falls die Eltern selbst nicht den Wunsch nach einer Bestattung haben, sollte eine Beisetzung durch das Krankenhaus auf einem Friedhof vorgenommen werden, sagte Dröge weiter. Dies sei auch in Gemeinschaftsgrabanlagen möglich. Ähnliche Regelungen gebe es bereits in anderen Bundesländern.

Die Landeskirche lehne zudem die Möglichkeit entschieden ab, nach Einäscherungen einen Teil der Asche für besondere Zwecke zu entnehmen, sagte Dröge. Die Bestattungspflicht gelte für die gesamte verstorbene Person und könne nicht Eigentum eines anderen werden, auch nicht nach seinem Tod. Wenn das Gedenken an einen Menschen nur noch einen Ort bei denjenigen habe, "die sich die sterblichen Überreste aneignen", schließe das andere von einem solchen Gedenken aus.

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