Brandenburg gibt mitteldeutsche Kirchenpatronate auf

28.05.2014

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland bekommt bis 2024 rund 22,3 Millionen Euro vom Land Brandenburg.

28. Mai 2014. Potsdam (epd). Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland bekommt bis 2024 rund 22,3 Millionen Euro vom Land Brandenburg. Das Land zieht sich im Gegenzug aus der Finanzierung der sogenannten Kirchenpatronate für 99 Kirchengebäude auf dem märkischen Gebiet der Landeskirche zurück. Eine Vereinbarung dazu wurde am Mittwoch in Potsdam von Kulturministerin Sabine Kunst (parteilos) und der Präsidentin des mitteldeutschen Landeskirchenamtes, Brigitte Andrae, unterzeichnet.

 

Mit der Vereinbarung würden die Beziehungen von Kirche und Staat entflochten und klare Verhältnisse geschaffen, betonte Kunst. Damit werde auch dem Willen des Grundgesetzgebers Geltung verschafft, der Kirche und Staat als selbstständig und organisatorisch wie finanziell voneinander unabhängig ansehe. Zugleich stelle die Vereinbarung sicher, dass brandenburgisches Kulturgut weiterhin geschützt und erhalten werde. Die Ablösung historisch begründeter Verpflichtungen gegen angemessene Entschädigung sei ein guter Weg zu einem vernünftigen Interessenausgleich, betonte Andrae.

 

Mit der Ablösesumme werde die mitteldeutsche Kirche in die Lage versetzt, einen Kapitalstock aufzubauen, aus dessen Erträgen sie künftig die Erhaltungskosten der früher dem Kirchenpatronat unterliegenden Kirchengebäude selbst bestreiten will, hieß es weiter.

 

Kirchenpatrone konnten in vergangenen Jahrhunderten unter anderem der Staat, eine Kommune oder Gutsherren werden. Ein Kirchenpatron hatte neben verschiedenen Rechten auch Pflichten, darunter vor allem die sogenannte Kirchenbaulast, mit der der Kirchenpatron zur Erhaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden verpflichtet wurde.

 

Insgesamt bestanden den Angaben zufolge zuletzt an 99 Kirchengebäuden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland staatliche Kirchenpatronate in Brandenburg. Daher habe sich das Land in den vergangenen Jahren an den Bemühungen der Landeskirche um Erhaltung der dort gelegenen Kirchengebäude beteiligt und Sanierungsmaßnahmen durch Zuwendungen unterstützt.

 

Da in modernen Rechtsordnungen der staatliche und der kirchliche Bereich unterschieden werden und die Kirchen eigene Angelegenheiten selbstständig regeln, sei eine staatliche Verantwortung für die bauliche Erhaltung von Kirchengebäuden nicht mehr zeitgemäß, hieß es weiter. Land und Kirche hätten somit eine Klärung der rechtlichen Verhältnisse vorgenommen. Brandenburg werde jedoch auch weiterhin staatliche Fördermittel zur Erhaltung von Kirchengebäuden im ganzen Land vergeben. Damit trage Brandenburg zur Bewahrung eines wichtigen kulturellen Erbes bei.

 

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