Brandenburg: Kleine Kirchengemeinden bereiten Zusammengehen vor

19.01.2022

Mehr als die Hälfte der Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat weniger als 300 Mitglieder. Die weitaus meisten davon liegen in Brandenburg. Nun werden Zusammenschlüsse vorbereitet.

Berlin (epd). In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz haben inzwischen zahlreiche kleine Gemeinden Vorbereitungen für Fusionen oder Verbünde begonnen. Derzeit seien 20 aktive Prozesse des Zusammengehens hin zu größeren Strukturen bekannt, an denen insgesamt rund 100 Gemeinden beteiligt seien, sagte eine Kirchensprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. An den Gesprächen seien jeweils drei bis sieben Gemeinden beteiligt. Die Landeskirche gehe davon aus, dass sich die Zahl der Prozesse in diesem Jahr und auch mittelfristig erhöhen werde.

Das Kirchenparlament hatte im vergangenen November beschlossen, dass Gemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern zu größeren Verbünden zusammengeschlossen werden sollen, um Gemeinden und Pfarrer von Verwaltungsaufgaben und weiteren Verpflichtungen zu entlasten. Ende 2021 hatten nach kirchlichen Angaben 635 der insgesamt 1.120 Gemeinden der Landeskirche weniger als 300 Mitglieder.

Die kleinen Gemeinden liegen vor allem in Brandenburg. Spitzenreiter ist der Kirchenkreis Prignitz, dort haben 154 der insgesamt 170 Gemeinden weniger als 300 Mitglieder. An zweiter Stelle steht der Kirchenkreis Niederlausitz mit 77 von 102 Gemeinden, gefolgt vom Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg mit 69 von 97 Gemeinden, dem Kirchenkreis Oberes Havelland mit 53 von 69 Gemeinden und dem Kirchenkreis Uckermark mit 51 von 59 Gemeinden. In sechs Berliner Kirchenkreisen - Stadtmitte, Spandau, Steglitz, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg-Oberspree - gibt es gar keine Gemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern.

Die Landeskirche biete unter anderem Einzelberatungen in den kleinen Gemeinden samt Kostenübernahme für den Gemeindeberater sowie virtuelle Sprechstunden an, die von einem kleinen Expertenteam geleitet werden, sagte die Sprecherin. Zudem gebe es eine enge Begleitung durch die Kirchenkreise. Handreichungen dafür würden regelmäßig aktualisiert, auch im Internet würden Informationen zur Verfügung gestellt

Zu angekündigten möglichen Klagen von Kritikern der neuen Gemeindemindestgrößen sagte die Kirchensprecherin, es lägen bislang keine Klagen vor. Gegen das Gesetz selbst seien keine Klagen möglich. Da noch keine Ausnahmen bei den Mindestgrößen abgelehnt oder Kirchengemeinden gegen ihren Willen zusammengeschlossen wurden, könne derzeit auch nicht geklagt werden.

Vorwürfe von Kritikern der Mindestgrößen, durch Fusionen drohe der Kirche eine immense zusätzliche Steuerlast durch Grunderwerbssteuern, wies die Kirchenverwaltung zurück. Entsprechende Befürchtungen aus der Prignitz bezögen sich auf ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom Juni 2021, dem ein sehr spezieller Fall zugrunde liege, betonte Konsistorialpräsident Jörg Antoine. Die Schlussfolgerung, dass nun in der Landeskirche Grunderwerbssteuern in Millionenhöhe fällig werden könnten, sei „sachlich falsch“ und „barer Unsinn“. Sollten vergleichbare Einzelfälle auftreten, wenn zum Beispiel ein Betrieb gewerblicher Art vorhanden sei, müsse wie bereits zuvor nach Lösungen gesucht werden, sagte Antoine: „Das ist nichts Neues, sondern wie in der Vergangenheit bedacht.“

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