09.03.2018
Gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt und den Kirchen müsse zudem ein Konzept zur frühzeitigen und flächendeckenden Schadenserkennung entwickelt werden.
Potsdam (epd). Zur Förderung des Erhalts bedrohter Kirchengebäude hat Brandenburgs Landtag die Landesregierung dazu aufgerufen, eine Erhöhung der Mittel der Denkmalhilfe im Haushalt für 2019 und 2020 zu prüfen. Gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt und den Kirchen müsse zudem ein Konzept zur frühzeitigen und flächendeckenden Schadenserkennung entwickelt werden, heißt es in einem einstimmigen Beschluss des Potsdamer Landtags vom Donnerstag. Auch für eine Nachnutzung von Kirchen, die nicht mehr für religiöse Zwecke benötigt werden, müsse ein Konzept erarbeitet werden.
Dass die Ansätze für die Haushaltsmittel des Landes für die Denkmalhilfe bereits auf mehr als eine Million Euro im Jahr erhöht worden seien, sei ein gutes Zeichen, sagte Kulturministerin Martina Münch (SPD). Die Denkmalhilfe wird für kirchliche und nicht-kirchliche Denkmalschutzvorhaben eingesetzt. Die Kirchen würden beim Erhalt ihrer Bauwerke nicht allein gelassen, betonte Münch. In Brandenburg bestehe ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass Kirchengebäude ein hohes Kulturgut und bewahrenswert seien.
Auch Kirchen, die einst für eine größere Zahl von Gläubigen errichtet wurden und nun nur noch von kleinen Gemeinden genutzt werden, die damit vor großen finanziellen Herausforderungen stünden, müssten erhalten werden, betonte Münch. Dies könne nur durch eine gemeinsame Anstrengung von Kirchen, Land und Zivilgesellschaft gelingen.
Das Land habe seit der Wende mehr als 30 Millionen Euro für den Erhalt von Kirchengebäuden und Kirchen gezahlt, heißt es in dem Landtagsbeschluss weiter. Hinzu kämen zahlreiche Mittel im Rahmen von Denkmalpflege und Förderprogrammen. Seit 1991 hätten so mehr als 500 Maßnahmen zum Erhalt kirchlicher Gebäude und Ensembles gefördert werden können. In Brandenburg gibt es rund 1.800 denkmalgeschützte Kirchen.
Die Kirchen seien in sakraler, kulturhistorischer, baukultureller und zivilgesellschaftlicher Funktion, als Denkmäler und "öffentlicher Ankerpunkt" von Gemeinden von großer Bedeutung für das Land, heißt es in dem Beschluss weiter: "Kirchen prägen das Erscheinungsbild unserer Region mit und tragen oft zur Identifikation eines Dorfes bei."
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