Brandenburgs Verfassungsgericht entscheidet über freie Schulen

09.12.2014

9. Dezember 2014. Potsdam (epd). Das brandenburgische Verfassungsgericht verkündet am Freitag sein Urteil zur Finanzierung der freien Schulen in Brandenburg. Das teilte das Gericht am Montag in Potsdam mit. Hintergrund des Verfahrens ist die im Mai 2012 eingereichte Normenkontrollklage von 31 Oppositionsabgeordneten von CDU, Grünen und FDP gegen die 2011 vom Landtag beschlossenen Neuregelungen. Im Mittelpunkt der Kritik der Opposition der vergangenen Wahlperiode steht das neue Verfahren zur Berechnung der staatlichen Zuschüsse.

 

Eine weitere Verfassungsklage von zehn Trägern von fast 50 freien Schulen gegen die neuen Finanzierungsregelungen ist nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Mit einer Normenkontrollklage können Parlamentarier überprüfen lassen, ob beschlossene Gesetze verfassungsgemäß sind.

 

Die Kläger aus dem Landtag und die Schulträger sehen die freien Schulen durch die geänderte Finanzierung in ihrer Existenz bedroht. Dem Landtag seien zudem durch die von ihm selbst beschlossenen Neuregelungen wichtige Entscheidungsrechte über die Finanzierung der freien Schulen entzogen worden. Nach Auffassung des brandenburgischen Bildungsministeriums wird mit dem neuen Berechnungsmodell für mehr Gerechtigkeit zwischen öffentlichen und privaten Schulen gesorgt.

 

Bis zum Schuljahr 2011/2012 bekamen die freien Schulen in Brandenburg 94 Prozent der Personalkosten vergleichbarer staatlicher Schulen als öffentliche Förderung. Seit 2012 wird dabei eine neue mathematische Formel zur Berechnung benutzt, bei der nun unter anderem auch die Zahl der Unterrichtsstunden pro Lehrkraft und der Schüler pro Klasse an öffentlichen Schulen berücksichtigt wird.

 

Bei der mündlichen Verhandlung Mitte Oktober betonte der Rechtsvertreter der Landesregierung, Jörg Ennuschat, das Privatschulwesen in Brandenburg sei durch die Neuregelungen nicht in seinem Bestand gefährdet. Garantien für einzelne Schulen könne es jedoch nicht geben. Nach Auffassung der Kläger muss hingegen das Existenzminimum der einzelnen freien Schulen gesichert werden.

 

Der Präsident des Verfassungsgerichts, Jes Möller, betonte bei der mündlichen Verhandlung, die Formel zur Berechnung der Zuschüsse sei entgegen der Kritik der Oppositionsabgeordneten durchaus verständlich. Von Seiten der Landesregierung hieß es, durch die Neuregelung profitierten die freien Schulen auch von Verbesserungen an öffentlichen Schulen wie der bereits beschlossenen Verringerung der Pflichtstundenzahl für Lehrer an staatlichen Schulen. Mögliche negative Folgen durch das Gesetz könnten zudem auch im Nachhinein korrigiert werden.

 

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y