Bundesregierung plant kein Gesetz zur Ablösung der Zahlungen an Kirchen

09.04.2014

Weil der Bund nicht der Schuldner sei, seien Lösungen auf Landesebene der «einfachere und sachgerechtere Weg».

9. April 2014. Berlin (epd). Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für ein Gesetz zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen. Weil der Bund nicht der Schuldner sei, seien Lösungen auf Landesebene der «einfachere und sachgerechtere Weg», heißt es in einer dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegenden Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Halina Wawzyniak.

 

Das Papier verweist unter anderem auf die Ablösung sogenannter Kirchenbaulasten, wie sie in Hessen vollzogen wurde. Dieses Modell bestärke die Bundesregierung in der Auffassung, «dass Änderungen bei den Staatsleistungen am besten auf Länder- oder Gemeindeebene zusammen mit den Kirchen vereinbart werden sollten». Wie das «Neue Deutschland» (Mittwochsausgabe) unter Bezugnahme auf die Anfrage berichtet hatte, sieht die Regierung keinen Bedarf, eine Kommission zur Ermittlung des Umfangs einer Ablösesumme einzurichten, wie sie der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki vorgeschlagen hatte.

 

Derzeit erhalten die Kirchen rund 460 Millionen Euro jährlich vom Staat. Die Zahlungen gehen auf die Enteignung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen, dieser Passus wurde ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde, die von den Ländern aufzubringen wäre.

 

Die Anfrage aus der Linksfraktion ist bereits die zweite in dieser Wahlperiode. Die Linkspartei hatte die Staatsleistungen an die Kirchen in der Vergangenheit wiederholt scharf kritisiert. In der vergangenen Wahlperiode hatte die Bundestagsfraktion einen Antrag ins Parlament eingebracht, der eine Ablösung der Zahlungen für das Zehnfache der derzeitigen Jahreszahlungen vorsah. Die breite Mehrheit im Parlament lehnte den Vorstoß ab, auch weil der Ablösefaktor als zu gering betrachtet wurde.

 

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