11.07.2020
Das wegen der Corona-Pandemie für Berlin geltende Singverbot in geschlossenen Räumen soll auf den Prüfstand. Für den 21. Juli sei ein Gespräch mit Kultursenator Klaus Lederer (Linke), Wissenschaftlern und Vertretern von Profi- und Laienchören sowie des Landesmusikrates und der Kirchen geplant, sagte ein Sprecher der Senatskulturverwaltung in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Ergebnisse aus diesem "Expertengespräch" sollten "in die Aktualisierung und Überprüfung der bestehenden Verordnung einfließen". Die aktuelle Berliner Corona-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni ist noch bis 24. Oktober in Kraft.
Die Senatskulturverwaltung suche "nach Lösungen, die das gemeinsame Singen, den Chorgesang in geschlossenen Räumen, wieder möglich macht", hieß es weiter. Leitlinie müsse aber dabei "die epidemiologische Entwicklung und die Gefahrenminimierung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus sein". Lederer ist derzeit im Urlaub und wird Mitte kommender Woche zurückerwartet.
Der Landeskirchenmusikdirektor der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Gunter Kennel, hatte Anfang der Woche das für Berlin geltende Singverbot in geschlossenen Räumen scharf kritisiert. Bei Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gebe es beim Chorsingen in geschlossenen Räumen kein höheres Infektionsrisiko als bei anderen erlaubten Tätigkeiten, sagte Kennel. In anderen Bundesländern, etwa in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen, dürfe inzwischen unter bestimmten Auflagen auch wieder in geschlossenen Räumen gesungen werden.
(epd)
Info
Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung v. 23.6.20: § 5 (1) In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden: http://u.epd.de/1jy6