EKD-Finanzler Weyer stellt Zahl der Landeskirchen infrage

01.07.2021

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Weyer, stellt die föderale Gliederung mit derzeit 20 protestantischen Landeskirchen infrage. Über die Zahl der Landeskirchen müsse man in den nächsten Jahren „sehr deutlich“ sprechen, sagte der Superintendent aus dem Saarland dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Man sollte ernsthaft die Frage stellen, ab welcher Größe eine Landeskirche noch funktionsfähig ist“, forderte er.

„Die Nordkirche als Zusammenschluss dreier Landeskirchen hat es 2012 vorgemacht, dass es geht. Da müssen andere Landeskirchen nachziehen“, sagte der Theologe. Eine Mindestgröße für eine funktionsfähige Landeskirche wollte Weyer indes nicht nennen.

Der 62-Jährige leitet seit Mai in der neu zusammengesetzten EKD-Synode den Haushaltsausschuss. Letztmalig hatten sich vor neun Jahren Landeskirchen zusammengeschlossen. Die Nordkirche erstreckt sich über die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Weyer gehört der Evangelischen Kirche im Rheinland an, die fast 2,5 Millionen Mitglieder zählt und damit die zweitgrößte deutsche Landeskirche ist. Die kleinsten der EKD-Gliedkirchen sind die Evangelische Landeskirche Anhalts mit weniger als 30.000 Mitgliedern und die Evangelisch-Lutherisch Landeskirche Schaumburg-Lippe mit weniger als 50.000 Gläubigen.

Änderungsbedarf sieht Weyer auch bei den kirchlichen Anstellungsverhältnissen. „Ich glaube, dass die Zukunft nicht in verbeamteten Pfarrerinnen und Pfarrern liegt. Wir müssen da flexibler werden, um die Lasten in den nächsten Jahren tragen zu könne“, sagte der Vorsitzende des synodalen Haushaltsausschusses. Einige Landeskirchen wüssten schon heute nicht mehr, wie sie die Pensionszahlungen für beamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Dauer leisten können.

„Die Vorteile einer Verbeamtung haben heute in meinen Augen nicht mehr die zentrale Bedeutung wie früher“, sagte er. Zu einem attraktiven Pfarrberuf gehöre es zum Beispiel auch, die Residenzpflicht in übergroßen Pfarrhäusern im ländlichen Raum zu hinterfragen. Dass Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrer Kirchengemeinde wohnen, sei wichtig. Es könne aber auch die eigene Wohnung sein.

(epd)

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