Erster Oranien-Platz-Flüchtling wird abgeschoben

10.06.2014

Nach der friedlichen Räumung des Flüchtlingscamps am Berliner Oranienplatz im März droht einem der Betroffenen jetzt die Abschiebung.

10. Juni 2014. Berlin (epd). Nach der friedlichen Räumung des Flüchtlingscamps am Berliner Oranienplatz im März droht einem der Betroffenen jetzt die Abschiebung. Der aus dem afrikanischen Niger stammende 27-jährige Mann soll am Donnerstag nach Italien zurückgeschoben werden, sagte Rechtsanwältin Berenice Böhlo am Dienstag in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er befindet sich den Angaben zufolge seit März vergangenen Jahres in Deutschland und sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Volkstedt bei Eisleben.

 

Dies sei der erste ihr bekannte Fall eines Flüchtlings vom Oranienplatz, der zurückgeschoben werden soll, sagte Diakonie-Sprecherin Lena Högemann dem epd. Berlins Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) hatte in einer Vereinbarung den Flüchtlingen vom Oranienplatz zugesichert, dass die Betroffenen bis zu einer ausländerrechtlichen Einzelfallprüfung sicher vor einer Abschiebung sind. Diese Zusage gilt für insgesamt 326 registrierte Flüchtlinge. Auch der 27-jährige Mann aus Niger mit den Initialien A.M. steht laut Anwältin auf dieser Liste. Die registrierten Flüchtlinge erhielten dafür die sogenannte O-Platz-Karte, die sie gegenüber der Polizei ausweisen soll.

 

Anwältin Böhlo kritisierte, dass ihr Mandant in der JVA Volkstedt zusammen mit Straftätern untergebracht sei. Dies verstoße gegen das Trennungsgebot der EU-Rückführungsrichtlinie. Ihr Mandant habe Anfang Mai bei der Ausländerbehörde in Burg (Sachen-Anhalt) seine ausländerrechtliche Duldung verlängern wollen. Dabei sei er festgenommen worden.

 

Kirche und Diakonie hatten am Wochenende bereits dem Berliner Senat vorgeworfen, sich beim Umgang mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz nicht an die mit Kolat geschlossene Vereinbarung zu halten. Der evangelische Bischof Markus Dröge sagte am Sonntag, den inzwischen meist in Unterkünften lebenden Flüchtlingen sei zugesagt worden, «dass sie so lange ein Aufenthaltsrecht in Berlin haben, bis ihr jeweiliger Einzelfall juristisch geprüft ist». Nun werde ihnen aber von der Polizei gesagt, «die ausgehandelte Vereinbarung hätte keine rechtliche Wirkung».

 

Hintergrund sind unter anderem Vorladungen an einzelne Flüchtlinge, die unter die im März ausgehandelte Vereinbarung fallen. Diakonie-Chefin Barbara Eschen sagte, es sei unabdingbar, dass der Senat seine Zusage des sicheren Aufenthaltes für die Dauer der ausländerrechtlichen Einzelfallprüfung auch einhält.

 

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