Evangelische Kirche befasst sich erneut mit dem Thema Missbrauch

12.11.2019

EKD Synode in Dresden: Ein Jahr nach der Verabschiedung des Elf-Punkte-Plans in Würzburg, der vor allem Studien zur Aufklärung und stärkere Einbund Betroffener forderte, befasst sich die Kirche erneut mit dem Thema sexuellem Missbrauch.

Bisher sind konkret 770 Fälle von Missbrauch in der EKD bekannt, etwa 60 Prozent davon in Einrichtungen der Diakonie. Für die Aufarbeitung plant die EKD 1,3 Millionen Euro im kommenden Haushalt ein.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Röring, begrüßt die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, sowie die Ausschreibung unabhängiger Studien zur Aufklärung des sexuellen Missbrauchs. In seiner Rede vor der EKD-Synode betonte er auch die Wichtigkeit eines Betroffenenbeirats, den die Evangelische Kirche im Frühjahr 2020 einrichten will: https://www.ekd.de/interessenbekundung-mitwirkung-im-betroffenenbeirat-der-ekd-51227.htm

Der Betroffenenbeirat soll aus 12 Mitgliedern bestehen und sich möglichst divers aus Betroffenen sexuellen Missbrauchs, Angehörigen und Betreuer*innen zusammensetzen. Er wird in dieser Zusammensetzung zunächst für vier Jahre bestehen. Mit der Ausfüllung eines Formulars zu Interessenbekundung kann man sich bis zum 24. Januar 2020 bewerben. Der Betroffenenbeirat soll sich bis zum Frühjahr nächsten Jahres konstituieren. Der Beirat soll als „kritisches Gegenüber zur EKD“ fungieren, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs, Sprecherin des Beauftragtenrats der EKD.

Dem Weg der katholischen Kirche mit Entschädigungsmodellen möchte die EKD nicht folgen. Die katholischen Bischöfe hatten im September über zwei mögliche Modelle beraten: Eine pauschale Entschädigungsleistung oder ein Stufenmodell, das die Einzelfälle betrachtet. Nikolas Blum, Leiter des bayrischen Landeskirchenamts und Mitglied im Beauftragtenrat hält dies für verkürzt. Die Forderungen nach Zahlungen führten zur Frage nach Beweisbarkeit. Dieser Prozess könne Betroffene retraumatisieren. Statdessen solle die Kirche Forderungen individueller Aufarbeitung nachkommen.

Fälle von sexuellem Missbrauch in der EKD sollen unter stärkerer Einbeziehung Betroffener individuell aufgearbeitet werden. Die Kirche solle ihren besonderen Auftrag und ihre Schutzfunktion mehr wahrnehmen, und Opfern Anerkennung und Unterstützung zugestehen, anstatt pauschal zu entschädigen.

Johannes-Wilhelm Rörig bemerkte außerdem, die Kirche müsse bei Prävention und Intervention "das Maximum wollen und auch das Maximum tun".

An der Synode der EKD in Dresden nahmen auch Missbrauchsopfer teil. Stellvertretend für sie sprach Kerstin Claus, Mitglied des Betroffenenrats. Sie betonte, Betroffene müssten über alle Schritte der Aufarbeitung mitbestimmen. Claus war als Jugendliche selbst mehrfach von einem Pfarrer missbraucht worden und schilderte ihre Erfahrungen mit der Aufklärung von Missbrauch in der Kirche.

(Eva Braungart mit Hilfe von epd)

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