27.10.2018
Sogenannte Erdreihengrabstätten ohne individuelle Gestaltung seien bereits nach geltendem Kirchenrecht möglich, hieß es zur Begründung. Ein Verzicht auf die Nennung der Namen der Toten sei jedoch nicht akzeptabel.
Berlin (epd). Auf Friedhöfen der evangelischen Kirche in Berlin und Brandenburg wird es auch künftig keine anonymen Erdbestattungen geben. Ein entsprechender Antrag einer Kirchengemeinde aus dem brandenburgischen Havelland wurde am Samstag in Berlin von der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) abgelehnt. Sogenannte Erdreihengrabstätten ohne individuelle Gestaltung seien bereits nach geltendem Kirchenrecht möglich, hieß es zur Begründung. Ein Verzicht auf die Nennung der Namen der Toten sei jedoch nicht akzeptabel.
Intention der Landeskirche sei auch bei Feuerbestattungen, Anonymisierungstendenzen zurückzudrängen, hieß es weiter. In dem Gemeindeantrag hieß es, die Nachfrage nach anonymen Beisetzungen in Gemeinschaftsgrabanlagen nehme stetig zu. In Gesprächen mit älteren Menschen stehe dabei häufig der Wunsch im Mittelpunkt, Hinterbliebene nicht mit der Pflege der Grabstätte zu belasten. Zugleich bestünden jedoch Vorbehalte gegen eine Einäscherung nach dem Tod, hieß es dort weiter: "Der Wunsch ist die Bestattung in einem Sarg."
Internet
www.ekbo.de