03.09.2014
Bleiberecht wurde nie zugesagt
3. September 2014. Berlin (epd). Die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) sieht keine Fehler bei den ausländerrechtlichen Prüfungen zu den Flüchtlingen vom Oranienplatz. Der Berliner Senat habe den Betroffenen niemals ein Bleiberecht zugesagt, sondern eine umfassende rechtliche Prüfung, sagte die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in der Hauptstadt der «Berliner Zeitung» (Mittwochsausgabe). «Die ist, zumindest nach Aussage der Innenbehörde, vollzogen worden», fügte John hinzu.
Barbara John hatte den Angaben zufolge insgesamt 27 Mal gemeinsam mit Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz verhandelt, um eine friedliche Lösung zur Räumung des Protestcamps herbeizuführen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, sind vom Berliner Senat mittlerweile 139 von insgesamt 560 Flüchtlingen vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule aufgefordert worden, Berlin unverzüglich zu verlassen und in die für sie zuständigen Bundesländer oder EU-Länder zurückzukehren.
«Jeder Flüchtling, der einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, kann dagegen Widerspruch einlegen», sagte John. Dass viele Flüchtlinge nun enttäuscht seien, nicht in Berlin bleiben zu können, sei verständlich. «Ich verstehe den Ärger, aber man muss ihnen sagen: Ihr habt es versucht, das Ergebnis ist negativ ausgefallen», sagte John.
Zugleich betonte die frühere Ausländerbeauftragte, dass von den Betroffenen «eigentlich keiner, der jetzt abgelehnt wird, von Abschiebung bedroht ist». Durch die Prüfungen sei klar geworden, dass alle bereits irgendwo in Deutschland im Asylverfahren seien und sozial versorgt würden. «Die entscheidende Frage ist aber: Ist es für die Menschen lebensbedrohlich, wenn sie nicht in Berlin bleiben können?» Dies sei nicht der Fall, sagte John.
Zugleich betonte die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, eine Sonderbehandlung der Flüchtlinge der Protestscamps gegenüber anderen Flüchtlingen dürfe es nicht geben. «99,9 Prozent der Flüchtlinge stellen sich in die Reihe, gehen in Heime, nehmen Versorgungsleistungen in Anspruch, warten ab, legen Widerspruch ein», sagte John. Es gebe viele Instanzen, bevor man endgültig abgelehnt werde. Dies hätten die Flüchtlinge der Berliner Protestcamps nicht gewollt. Zugleich hätten aber viele von ihnen selbst gesagt, dass sie nicht fordern könnten, besser als andere Flüchtlinge behandelt zu werden.