Garnisonkirche: Rechtseinwände gegen Stadtbeteiligung an Stiftung

12.05.2014

Im Streit über den geplanten Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche hat der Jurist Thomas Heinrichs vom Humanistischen Verband der Stadt vorgeworfen, das Vorhaben rechtswidrig zu unterstützen.

12. Mai 2014. Potsdam (epd). Die Debatte über die Potsdamer Garnisonkirche reißt nicht ab. Ein Jurist des Humanistischen Verbandes hat der Stadt jetzt rechtswidriges Verhalten bei der Förderung vorgeworfen. Stadt und Kirche sehen das anders.

 

Im Streit über den geplanten Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche hat der Jurist Thomas Heinrichs vom Humanistischen Verband der Stadt vorgeworfen, das Vorhaben rechtswidrig zu unterstützen. Die Mitgliedschaft in der kirchlichen Stiftung für den Wiederaufbau verstoße gegen das Verfassungsgebot der Trennung von Religion und Staat, sagte der Rechtsanwalt der Zeitung "Potsdamer Neueste Nachrichten" (Montagsausgabe). Die Stadt und die evangelische Landeskirche wiesen die Vorwürfe zurück.

 

Die Beteiligung an der Stiftung sei nicht rechtswidrig, sagte Stadtsprecher Stefan Schulz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Stadtverordneten hätten im Mai 2008 entschieden, dass die Stadt Potsdam der Garnisonkirchenstiftung als Mitstifterin beitreten und ein Mitglied ins Kuratorium entsenden solle.

 

Den Aussagen Heinrichs liege ein falsches Verständnis der Neutralität des Staates zugrunde, sagte der Sprecher der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Volker Jastrzembski dem epd. Die Stadt engagiere sich durch die Mitgliedschaft in der Stiftung für die Wiederherstellung des Potsdamer Stadtbildes: "Es ist nicht erkennbar, dass dadurch die Neutralität verletzt wird." Die Stadt Potsdam engagiere sich zudem auch für andere Religionsgemeinschaften wie die jüdische Gemeinde.

 

Es sei nicht Aufgabe des Staates, einen Sakralbau zu errichten, argumentiert Heinrichs. Stadt und Land dürften zwar den Bau religiöser Einrichtungen fördern, sie dürften jedoch nicht Mitglieder einer religiösen Organisation wie in diesem Fall der Stiftung für Wiederaufbau werden: "Dem Staat und hier der Stadt ist es untersagt, selber Bauherr einer Kirche zu sein."

 

Fraglich sei auch, ob die Bereitstellung des Grundstücks rechtmäßig sei, betonte Heinrichs weiter. Auch hier gelte der Grundsatz, dass alle Religionsgemeinschaften gleichberechtigt gefördert werden müssten. Andere Religionsgemeinschaften würden in Potsdam jedoch keine vergleichbaren Grundstücke "in bester Innenstadtlage" von der Stadt bekommen: "Diese einseitige Förderpraxis halte ich für bedenklich."

 

Die Garnisonkirche wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und in der DDR abgerissen. Als erster Bauabschnitt soll zunächst für rund 40 Millionen Euro der Turm wiedererrichtet werden. Die Finanzierung ist weiter offen. In der vergangenen Woche hatte auch Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (SPD) zu Spenden aufgerufen. Am Freitag wurde eine Rekonstruktion der acht Meter hohen Wetterfahne am Baugrundstück aufgestellt.

 

Gegen den Wiederaufbau läuft seit einigen Wochen ein Bürgerbegehren in Potsdam, bei dem nach Angaben der Initiatoren bereits rund 9.000 Unterschriften gesammelt wurden. Wenn innerhalb eines Jahres rund 13.500 gültige Unterschriften von Einwohnern der Stadt ab 16 Jahren zusammenkommen, muss sich die Stadtverordnetenversammlung mit der Forderung nach Auflösung der Garnisonkirchenstiftung befassen.

 

Über den Wiederaufbau der Garnisonkirche wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Das Projekt ist unter anderem umstritten, weil die evangelische Kirche 1933 von den Nazis zur Inszenierung der Reichstagseröffnung genutzt wurde. Die Befürworter argumentieren unter anderem mit der städtebaulichen Bedeutung der Kirche.

 

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