Gericht verhandelt über Kirchensteuer und Kirchenmitgliedschaft

11.12.2019

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Donnerstag die Klage eines ehemaligen Kirchenmitglieds gegen ausstehende Kirchensteuern. Die heute 66-jährige Klägerin will von ihrer Kirchenmitgliedschaft und der damit verbundenen Kirchensteuerpflicht über Jahre nichts gewusst haben, da ihre Eltern bereits 1956 und 1958 aus der Kirche ausgetreten waren, wie das Gericht miteilte. (Aktenzeichen: VG 27 K 292.15 )

Die evangelisch getaufte Frau wehrt sich mit ihrer Klage gegen eine Zahlung der Kirchensteuer für die Jahre 2012 und 2013. Nach Angaben des Gerichts geht es jeweils um einen Betrag von unter 1.000 Euro. 2014 ist die Klägerin offiziell aus der Kirche ausgetreten.

Die beklagte Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) begründet ihre Forderung mit dem lange nicht vollzogenen Kirchenaustritt der Frau. Die Kirchenmitgliedschaft wird demnach mit der Taufe begründet. Die rechtliche Mitgliedschaft endet mit dem Austritt oder dem Tod.

Vorangegangen waren 2011 Ermittlungen der Kirchensteuerstelle des Finanzamtes bei der einstigen Kirchengemeinde der Klägerin in Bitterfeld, wo die Taufe bestätigt wurde. Daraufhin hatte die Klägerin vergeblich Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Laut EKBO war ihr angeboten worden, die Steuerschuld zu halbieren. Dies habe sie abgelehnt.

Die Klägerin begründet laut Gericht ihre Weigerung, Kirchensteuern zu zahlen, damit, dass sie als Kind nie in einer Kirche gewesen sei und sich nicht an die Taufe erinnern kann. Zudem machte sie geltend, ihre Eltern hätten seinerzeit auch den Austritt ihres getauften Kindes miterklärt.

(epd)

Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist Donnerstag, 12. Dezember 2019, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 1103.

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