11.11.2014
Senat will Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes und des Kirchenaustrittsgesetzes einbringen
11. November 2014. Berlin (epd). In Berlin soll die erforderliche Gleichstellung von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern mit Ehegatten auch bei der Kirchensteuer vollzogen werden. Nachdem die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen im Einkommensteuergesetz bereits realisiert worden sei, will der Senat jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes und des Kirchenaustrittsgesetzes im Abgeordnetenhaus einbringen, wie die Senatskanzlei am Dienstag in Berlin im Anschluss an die Senatssitzung mitteilte.
Außerdem sollen mit der Gesetzesänderung notwendige Anpassungen an das vom Bundesgesetzgeber neu geregelte Verfahren zum Kirchensteuer-Einbehalt bei Kapitalerträgen sowie eine Harmonisierung einzelner Regelungen in den Kirchensteuergesetzen der Länder umgesetzt werden, hieß es weiter.