21.04.2020
In Berlin soll es weitere Lockerungen der Corona-Einschränkungen geben. Unter Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln sollen etwa Gottesdienste bis 50 Personen wieder möglich sein. Eine Maskenpflicht für Busse und Bahnen gilt ab kommendem Montag.
Berlin führt eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ein. Die Menschen in der Bundeshauptstadt seien ab kommendem Montag angehalten, im öffentlichen Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung. In Einzelhandelsgeschäften und bei Kontakt mit Risikopersonen sei das Tragen von Schutzmasken "dringend empfohlen", um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren.
Alle Menschen seien angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen "auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren" und dabei einen Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten, betonte Müller. Dies gilt nach Senatsangaben jedoch nicht für Ehe- und Lebenspartnerinnen oder -partner, Angehörige des eigenen Haushalts sowie für diejenigen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht.
Auch kleine Kinder sollen textile Masken tragen, sofern sie dazu in der Lage sind, betonte Müller. Ausnahmen seien möglich etwa für Menschen mit Handicaps, die mit Mund-Nasen-Schutz Einschränkungen beim Atmen hätten. Für Menschen, die sich keine einfachen Schutzmasken besorgen können, solle es dezentrale Ausgabestellen des Landes geben.
Kultursenator Klaus Lederer (Linke) kündigte an, dass ab dem 4. Mai unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit bis zu 50 Personen stattfinden können. Dabei müsse in einem Sakralbau von allen Personen nach allen Seiten einen Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden.
Lederer zufolge arbeiten die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das katholische Erzbistum Berlin bereits an entsprechenden Schutzkonzepten. Ähnliches sei auch von der jüdischen Gemeinde und der muslimischen Community demnächst zu erwarten. Der Berliner Senat sei für weitere Details zur Umsetzung in Kontakt mit verschiedenen Religionsvertretern.
Der Senat hatte am Dienstag wegen der Covid-19-Pandemie eine neue Eindämmungsverordung verabschiedet, die am Mittwoch in Kraft treten soll. Demnach sollen ab dem 4. Mai auch Demonstrationen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen möglich sein. Das gleiche gelte für Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich mit bis zu 20 Personen, "sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich sind", wie es hieß. Das treffe insbesondere für die Begleitung Sterbender, auf Trauerfeiern, Taufen und Trauungen zu.
Museen, Gedenkstätten, nichtkommerzielle Galerien und Bibliotheken sollen ebenfalls wieder öffnen können. Auch der Berliner Zoo, der Tierpark sowie der Botanische Garten sollen wieder öffnen können, betonte Müller. Sportplätze könnten ebenfalls wieder genutzt werden.
Wirtschaftssenatorin Ramona Popp (Grüne) betonte, dass Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern ab Mittwoch öffnen dürfen. Mehrere Großveranstaltungen würden jedoch bis in den Oktober hinein ausfallen.
(epd)