14.06.2021
Dresden (epd). Nach über sieben Monaten coronabedingter Zwangspause darf in Sachsens Kirchengemeinde wieder gemeinsam gesungen werden. Angesichts der stark sinkenden Inzidenzwerte in den sächsischen Landkreisen sei die kirchenmusikalische Arbeit in den Kurrenden, Kantoreien, Jugendchören, Blockflötenkreisen oder Posaunenchören wieder möglich, teilte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EVLKS) am Sonntag in Dresden mit. Weiter würden jedoch die Hygienekonzepte der Kirchgemeinden, der Orientierungsplan für das kirchliche Leben unter Corona-Pandemie-Bedingungen und die Regelungen der Landeskirche dazu gelten.
„Praktisch bedeutet dies, dass nicht nur das gemeinsame Singen und Musizieren in Chören und musikalischen Gruppen in Kirchgemeinden möglich sind, sondern auch die Teilnahme an Sing- und Instrumentalwochen des Kirchenchorwerkes und Bläserfreizeiten der Sächsischen Posaunenmission“, erklärte die EVLKS.
Das Gleiche gelte für die große Vielfalt an kirchenmusikalischen Konzerten, zu denen in den nächsten Wochen in ganz Sachsen wieder eingeladen werden kann. „So verwandelt sich das Schweigen in leise und laute, nachdenkliche und fröhliche Töne, die das Land wieder zum Klingen bringen. Mögen sich viele Menschen zum Mitsingen, Mitmusizieren und zum Hören einladen lassen“, erklärte die Landeskirche.
Wegen der Corona-Pandemie war das gemeinsame Singen bundesweit monatelang untersagt. Hintergrund ist, dass insbesondere beim Chorgesang und der Vokalisierung das Infektionsrisiko mit dem Sars-CoV-2-Virus deutlich erhöht ist.
epd ost cxm