Kabinett: Beschäftigte haben Anspruch auf zwei Testangebote pro Woche

21.04.2021

Berlin (epd). Beschäftigte haben künftig Anspruch auf zwei betriebliche Corona-Testangebote pro Woche. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch in Berlin eine weitere Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.

Erst am Dienstag war die Regelung in Kraft getreten, wonach in Unternehmen grundsätzlich mindestens ein Testangebot pro Woche gemacht werden muss. Diese wird in der nun abermals überarbeiteten Verordnung ergänzt. Sie soll zeitgleich mit dem Infektionsschutzgesetz in Kraft treten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte: "Wir befinden uns mitten in der dritten Welle und müssen uns mit ganzer Kraft gegen das Virus stemmen." Deshalb erhielten alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich von zu Hause arbeiteten, Anspruch auf mindestens zwei wöchentliche Tests: "So sollen noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden."

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