Kein Ende bei Berliner Flüchtlingsproblematik in Sicht

16.07.2014

16. Juli 2014. Berlin (epd). Berlin kommt mit seiner Flüchtlingsproblematik weiter nicht zur Ruhe: Zwei Wochen nach dem Kompromiss mit 40 Flüchtlingen in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg wirft der zuständige Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Hans Panhoff (Grüne), den Besetzern vor, sich nicht an die Absprachen zu halten. Statt sich wie vereinbart auf eine Etage zurückzuziehen, belegten sie weiterhin das ganze Gebäude, kritisierte Panhoff in der "tageszeitung" (Mittwochsausgabe). Er kündigte an, dass Bezirk und Flüchtlinge in den nächsten Tagen "sehr klar miteinander sprechen müssen". 

 

Unterdessen scheint unklar, wie mit den anderen 553 Flüchtlingen aus der Schule und vom Kreuzberger Oranienplatz weiter verfahren wird. Laut einem Bericht der "Berliner Morgenpost" (Mittwochsausgabe) hat sich der Senat auf eine verbindliche Regelung geeinigt. Demnach müssen die betroffenen Flüchtlinge ihre Umverteilung nach Berlin beantragen, wenn sie bereits an einem anderen Ort ihren Asylantrag gestellt habe. Der Senat sichere ihnen dann eine Einzelfallprüfung zu, heißt es.

 

Die "Berliner Zeitung" (Mittwochsausgabe) berichtet allerdings, dass die Berliner Innenbehörden dabei bei ihrer bisherigen restriktiven Auslegung des Asylverfahrensgesetzes bleiben wollen. Das bedeute, dass Umverteilungsanträge nur bei Familienzusammenführungen oder aus "humanitären Gründen" genehmigt werden. Die Hürden dafür seien aber sehr hoch, schreibt die Zeitung.

 

Bisher seien 32 der von dem Einigungspapier zwischen Senat und Flüchtlingen vom März Betroffenen überprüft worden, heißt es weiter. Die Hälfte von ihnen verfügten bereits über ein Aufenthaltsrecht in Italien oder Spanien und dürften sich damit offiziell nur drei Monate als Touristen in Deutschland aufhalten.

 

Der Berliner Flüchtlingsrat warf dem Senat am Mittwoch vor, den betroffenen Flüchtlingen die medizinische Versorgung zu verweigern. Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) übernehme zwar die Kosten der Unterbringung und der monatlichen Geldleistungen, verweigere aber nachdrücklich die Ausstellung von Krankenscheinen. Schwerwiegende körperliche und psychische Erkrankungen wie Epilepsie, Hepatitis, Lungenentzündung, posttraumatische Belastungsstörungen und Angstpsychosen würden so nicht behandelt.

 

 

 

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