25.09.2014
Bezirk: Keine Ausnahmegenehmigung für das Museum
25. September 2014. Berlin (epd). Die evangelische Kirche in Berlin hat mit Erleichterung auf das Verbot des geplanten «Körperwelten»-Museums des Leichen-Plastinators Gunther von Hagens reagiert. Die öffentliche Präsentation von Leichnamen degradiere Verstorbene zu Gegenständen. Dies entspreche nicht einem von Ehrfurcht und Würde geprägten Umgang mit Menschen, wie ihn Christen vertreten, erklärte der Superintendent des evangelischen Kirchenkreises Berlin-Stadtmitte, Bertold Höcker, am Mittwoch in Berlin.
Am Montag war bekanntgeworden, dass der Bezirk Mitte keine Ausnahmegenehmigung zur Eröffnung des Museums unter dem Berliner Fernsehturm erteilt. Laut Berliner Bestattungsgesetz müssen Leichen beerdigt werden.
Die Pfarrerin der St.-Petri-St.Marien-Gemeinde, Cordula Machoni, erklärte, «wir sind sehr dankbar dafür, dass der Bezirk in seiner gesellschaftlichen Verantwortung eine klare Haltung gezeigt hat». Ihre Kirche befindet sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Ausstellungsort.
Museumskuratorin Angelina Whalley hält trotz des negativen Bescheids des Bezirksamtes an der Museumseröffnung Anfang Dezember fest. Eine Ausnahmegenehmigung vom Bezirk sei nicht notwendig, heißt es unter Berufung auf ein neues Rechtsgutachten. Dabei beruft sich Whalley unter anderem auf die Wissenschaftsfreiheit.
Mit seinen «Körperwelten»-Ausstellungen hat der Heidelberger Plastinator von Hagens in den vergangenen beiden Jahrzehnten Millionen Besucher angelockt. Auf öffentliche Kritik stießen immer wieder die arrangierten Ganzkörper-Plastinate, etwa als Kartenspieler, eine Reiterstatue oder ein kopulierendes Paar. In zahlreichen Gerichtsentscheidungen ist zwischen der Wissenschaftsfreiheit - auf die sich von Hagens beruft - und der Menschenwürde der Toten abgewogen worden. Dabei haben die Gerichte den temporären Ausstellungen bislang grundsätzlich grünes Licht gegeben. Beschränkungen gab es lediglich für besonders auffällige Exponate.