13.12.2014
Evangelische Kirche reagiert enttäuscht auf das Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichts zur Finanzierung freier Schulen
13. Dezember 2014. Potsdam/Berlin (epd). Die evangelische Kirche hat enttäuscht auf das Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichts zur Finanzierung freier Schulen reagiert. Der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Ulrich Seelemann, sagte am Samstag auf epd-Anfrage, freie Schulen seien eine willkommene Bereicherung des Bildungsangebots in Brandenburg. Das Land sei daher auch nach der Gerichtsentscheidung verpflichtet, deren Bestand wirtschaftlich zu ermöglichen. "Wir erwarten, dass trotz der Entscheidung des Gerichts das zuständige Ministerium darüber mit den Trägern freier Schulen im Gespräch bleibt", sagte Seelemann.
Das Landesverfassungsgericht hatte am Vortag die 2011 geänderte staatliche Finanzierung der freien Schulen in Brandenburg bestätigt. Die vor drei Jahren vom Landtag beschlossenen Neuregelungen mit einer mathematischen Formel zur Berechnung der Zuschüsse seien verfassungsgemäß. Das Land sei auf Dauer nur verpflichtet, einen Beitrag zum Existenzminimum der Schulen zu leisten und schulde "keinen vollständigen Kostenausgleich", sagte Gerichtspräsident Jes Möller bei der Urteilsverkündung. Damit waren 31 Oppositionsabgeordnete von CDU, Grünen und FDP mit ihrer im Mai 2012 eingereichten Normenkontrollklage gegen das Gesetz gescheitert. (Az.: VfGBbg 31/12)