Kirchen lehnen geplante Ausweitung des Sonntagsverkaufs ab

16.02.2017

Der in der deutschen Verfassung festgelegte Sonn- und Feiertagsschutz habe eine "weltlich-soziale Bedeutung

Potsdam (epd). Die evangelische und die katholische Kirche haben die geplante Ausweitung des Sonntagsverkaufs in Brandenburg kritisiert. Der Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung, der künftig statt sechs bis zu zehn verkaufsoffene Sonntage pro Gemeindegebiet vorsieht, sei unnötig, da bereits ausreichend Möglichkeiten zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen bestünden, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und des Erzbistums Berlin, die am Mittwoch Teil einer Anhörung im Landtag war.

Mit der Neuregelung, nach der der sechste Sonntag bei besonderen regionalen Ereignissen künftig bis zu fünfmal gemeindeteilbezogen festgelegt werden soll, könne in Verflechtungsräumen aneinandergrenzender Gemeinden "über Monate hinweg das Verhältnis zwischen Werktagen und Tagen der Arbeitsruhe empfindlich gestört würde", heißt es weiter in der Stellungnahme: "Es würde der Eindruck entstehen, dass die Ladenöffnung der Regelfall und nicht die Ausnahme wäre."

Die märkischen Ladenöffnungsregelungen von 2010 mit bis zu sechs verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderen Anlässen seien bereits deutlich liberaler als in anderen Bundesländern, in denen meist nur vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zugelassen seien. Die wirtschaftlich starken Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg gingen dabei sehr viel restriktiver mit der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen um. Berlin verlange für die Öffnung an acht Sonn- und Feiertagen ein öffentliches Interesse und für zwei weitere ein besonderes Ereignis.

Der in der deutschen Verfassung festgelegte Sonn- und Feiertagsschutz habe eine "weltlich-soziale Bedeutung, die in einer religiös-christlichen Tradition wurzelt, und gewährleistet Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der evangelischen und katholischen Kirche weiter. Die Arbeitsruhe diene der Erholung und sei auch Garantin für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten wie dem Schutz von Ehe und Familie.

Ein wirtschaftliches Umsatzinteresse und ein "Shopping-Interesse" potenzieller Käufer reiche laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht für die Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen, heißt es weiter in der Stellungnahme der Kirchen. Dass bisher auch Veranstaltungen wie ein "Hasenfest am Hauptbahnhof", ein "Möbelfasching" und ein "Tannenbaumverbrennen" als Grund für Sonntagsöffnungen genommen wurden, zeige zudem, dass es offenbar nicht genug wirklich besondere Anlässe gebe.

Internet
www.ekbo.de
www.erzbistumberlin.de

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