Kirchenvertreter würdigt Brandenburgs Härtefallkommission

16.02.2015

16. Februar 2015. Potsdam (epd). Positive Bilanz: Zum zehnjährigen Bestehen der brandenburgischen Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber haben Vertreter von Flüchtlingsrat, Land und Kirchen das Gremium gewürdigt. Seit der Arbeitsaufnahme Mitte Februar 2005 habe sich eine konstruktive Zusammenarbeit entwickelt, sagte Gabi Jaschke vom Flüchtlingsrat dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Potsdam. Die bisherigen Ausschlussgründe von dem Verfahren für ein humanitäres Bleiberecht müssten jedoch gestrichen werden, um den Zugang dazu möglichst weitgehend zu öffnen.

 

Der Theologe Eckhard Fichtmüller, der bis Ende 2014 zehn Jahre lang für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in dem Gremium saß, betonte, die Regelung für ein humanitäres Bleiberecht für von Abschiebung bedrohte Ausländer habe sich "nicht nur bewährt, sondern als dringend erforderlich erwiesen". Auch Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) zog eine positive Bilanz. Die Kommission könne "im Einzelfall für Menschen in schwieriger persönlicher Situation eine dauerhafte humane Lösung schaffen", betonte Schröter.

 

Seit der Arbeitsaufnahme der Härtefallkommission am 17. Februar 2005 hat sich das Gremium nach Angaben des Innenministeriums mit 258 Anträgen auf ein Bleiberecht für 532 ausreisepflichtige Ausländer befasst. Darunter waren 138 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren. In 137 Fällen hat das Gremium ein Bleiberecht aus humanitären oder persönlichen Gründen empfohlen. In 129 Fällen sei das Innenministerium den Empfehlungen gefolgt, hieß es. Dadurch hätten 276 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

 

Hauptherkunftsländer waren nach Angaben des Innenministeriums Serbien und Montenegro, gefolgt von Vietnam und der Türkei. Besonders wichtig für eine positive Empfehlung seien erbrachte Integrationsleistungen wie gute Deutschkenntnisse, ein erfolgreicher Schulbesuch, ein Ausbildungsverhältnis, ein Arbeitsplatz, ehrenamtliches Engagement sowie familiäre Bindungen und die Dauer des Aufenthalts in Deutschland.

 

Trotz aller Unterschiedlichkeit seien die Mitglieder der Härtefallkommission "von dem gemeinsamen Bemühen geleitet, eine möglichst tragbare humane und gerechte Lösung im Interesse der Flüchtlinge zu finden", betonte Jaschke. Dennoch seien Änderungen erforderlich. So fänden die meisten Abschiebungen derzeit innerhalb der EU in andere Mitgliedsstaaten statt. Die Betroffenen hätten jedoch keinen Zugang zum Härtefallverfahren, obwohl sie dringend schutzbedürftig seien, kritisierte der Flüchtlingsrat.

 

Ebenso schwierig seien die Erfolgsaussichten in der Härtefallkommission für Menschen aus Ländern, die offiziell zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden, sagte Jaschke. So seien Roma in verschiedenen Ländern, die als sicher gelten, oft andauernden Benachteiligungen, schwerwiegenden Diskriminierungen und massiven Verletzungen von Kinderrechten ausgesetzt.

 

Der Härtefallkommission gehören zehn Vertreter von Ministerien, Kirchen, Kommunen, Verbänden und Initiativen an. Sie befasst sich nur mit Fällen, in denen die Betroffenen kein Asyl bekommen haben und bereits zur Ausreise verpflichtet sind.

 

 

 

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