Klaar-Stiftung will Garnisonkirchengeld an elf Kirchen verteilen

25.02.2015

25. Februar 2015. Potsdam/Bonn (epd). Die Stiftung Preußisches Kulturerbe, die ursprünglich für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche gegründet wurde, will ihre Mittel bis zum Sommer für andere Vorhaben ausgeben. Insgesamt sollen elf Kirchen in Potsdam und anderen Orten Brandenburgs sowie drei gemeinnützige Organisationen gefördert werden, sagte der Stiftungsratsvorsitzende Max Klaar dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Bonn. Die Empfänger sollen erst nach Abschluss der Zahlungen bekanntgegeben werden.

 

Die konservative Stiftung und ihre Vorgängerorganisation Traditionsgemeinschaft Potsdamer Glockenspiel hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahrzehnten mehr als sechs Millionen Euro für die Garnisonkirche gesammelt. Die Initiatoren der Stiftung lehnen das kirchliche Nutzungskonzept als Versöhnungszentrum und Ort der Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte und anderen historischen Phasen jedoch ab.

 

Das Geld der Stiftung Preußisches Kulturerbe dürfe nur für den Wiederaufbau der Garnisonkirche eingesetzt werden, wenn sichergestellt sei, dass die 1945 zerstörte und 1968 abgerissene Kirche originalgetreu wiedererrichtet werde, hieß es. Die Garnisonkirche müsse zudem so genutzt werden, wie es ihrer Bedeutung «als Denkmal und Symbol des christlichen Preußen» entspreche. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt würden, müsse die Projektrücklage für die Garnisonkirche aufgelöst und der Betrag für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

 

Mit dem aktuellen kirchlichen Nutzungskonzept für die Garnisonkirche werde die Errichtung einer «Bußstätte zum Bekenntnis deutscher Schuld» verfolgt, hieß es bei der Stiftung Preußisches Kulturerbe. Damit folge die evangelische Kirche «mosaischer Lehre» und verfolge «Sünden der Väter bis ins dritte und vierte Glied». Schuld sei immer individuell und nicht kollektiv, hieß es weiter: «Niemand kann uns heute Lebenden ein Buß-Joch auferlegen für etwas, das wir nicht taten.»

 

Der Stiftungsrat habe Anfang 2014 die Unerreichbarkeit der Zweckbestimmung für die Projektrücklage festgestellt und das zuständige Finanzamt und die Stiftungsaufsicht darüber informiert, hieß es weiter. Das Finanzamt fordere nun, die Gelder bis Ende 2015 für andere satzungsgemäße Zwecke zu verwenden.

 

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