"Körperwelten"-Museum in Berlin darf eröffnet werden

19.12.2014

Verwaltungsgericht gibt grünes Licht

19. Dezember 2014. Berlin (epd). Das umstrittene "Körperwelten"-Museum von Leichen-Plastinator Gunther von Hagens darf wie geplant unter dem Berliner Fernsehturm eröffnen. Das entschied am Freitag das Berliner Verwaltungsgericht. (VG 21 K 346.14) Der Bezirk Berlin-Mitte, der eine Museumseröffnung bislang unter Hinweis auf das Berliner Bestattungsgesetz verboten hatte, kündigte an, eine Berufung gegen das Urteil ernsthaft zu prüfen. Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht weitgehend der Argumentation der Museumsbetreiber, die gegen das Verbot des Bezirks geklagt hatten.

 

Laut Gericht ist für die Präsentation von plastinierten Leichen keine besondere Genehmigung notwendig. Das Berliner Bestattungsgesetz verbietet zwar das öffentliche Ausstellen von Leichen. Allerdings habe der Gesetzgeber damals entsprechend präparierte Leichen nicht mit erfassen wollen, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Vielmehr sei Ziel des Gesetzes die schnelle Bestattung Verstorbener gewesen. Plastinate seien für eine Bestattung gar nicht geeignet, da sie nicht verwesen. Auch eine Feuerbestattung in den bestehenden Krematorien scheidet aus Umweltgründen aus. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Gerichtsentscheidung ist die Berufung zugelassen.

 

Die Kuratorin des geplanten Museums und Ehefrau von Plastinator von Hagens, Angelina Whalley, sprach von einem guten Tag für die Wissenschaftsfreiheit. Die Besucher dürften sich auf eine spektakuläre und zugleich äußert informative Ausstellung freuen. "Wir betrachten dieses eindeutige Urteil nicht als Freibrief", sagte Whalley. Die Plastinate würden respektvoll und mit der gebotenen Würde behandelt.

 

Das Museum soll voraussichtlich noch im Januar eröffnen. Geplant ist eine 1.200 Quadratmeter große Ausstellungsfläche am Alexanderplatz. Rund 20 präparierte Leichen und etwa 200 weitere Exponate sollen dort dauerhaft präsentiert werden.

 

Das Bezirksamt Mitte bedauerte die Entscheidung des Gerichtes. Dessen Argumentation im Rahmen der mündlichen Urteilsverkündung habe ihn nicht überzeugt, sagte Bürgermeister Christian Hanke (SPD) dem epd. Über das weitere Vorgehen könne aber erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung entschieden werden. Mit Hilfe des allgemeinen Ordnungsrechtes könne immer noch gegen einzelne Exponate vorgegangen werden, sollten sie gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.

 

Auch Vertreter des Kirchenkreis Berlin Stadtmitte zeigten sich enttäuscht. Superintendent Bertold Höcker machte deutlich, dass nach christlicher Auffassung die Zur-Schau-Stellung von Verstorbenen dem Anspruch auf Menschenwürde widerspreche. "Auch durch rechtliche Zulassung eines Plastinariums werden unsere Argumente nicht entkräftet", sagte Höcker.

 

Pfarrerin Cordula Machoni von der St. Marienkirche in unmittelbarer Nähe zum Museum sagte: "Dem juristischen Urteil zum Trotz bleiben Plastinate tote Menschen. Und Tote sind keine Ausstellungsstücke." Deshalb würden beispielsweise die jüngst bei archäologischen Grabungen auf dem Marienkirchhof gefundenen Gebeine nach Abschluss der wissenschaftlichen Untersuchungen wieder bestattet. Machoni kündigte eine Gottesdienstreihe zum Thema Tod und Sterben im Kontext heutiger Bestattungskultur an.

 

Gegen die Pläne des "Körperwelten"-Museums hatten in den vergangenen Monaten Kirchengemeinden, Politiker und Stadtplaner protestiert. Auf öffentliche Kritik stießen bei den insgesamt 19 bislang in Deutschland gezeigten "Körperwelten"-Ausstellungen immer wieder die arrangierten Ganzkörper-Plastinate, etwa als Kartenspieler, eine Reiterstatue oder ein kopulierendes Paar. In Berlin waren bislang dreimal temporäre "Körperwelten"-Ausstellungen zu Gast (2001, 2009, 2011), ohne dass es eine rechtliche Beanstandung gab oder eine Genehmigung dafür nötig war.

 

 

 

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