Kopftuch-Beschluss: Bischof Dröge erwartet auch Folgen für Kirchen

27.03.2015

Religion: Keine Privatsache, sondern Teil der Öffentlichkeit

24. März 2015. Berlin (epd). Der Berliner Bischof Markus Dröge erwartet durch den neuerlichen Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch Auswirkungen auf das Zeigen christlicher Symbole in öffentlichen Einrichtungen. "Die neue Regelung dürfte zur Folge haben, dass die Länder die Neutralitätspflicht in ihren Gesetzen lockern und diese religionsfreundlicher gestalten", schreibt der evangelische Theologe in einem Gastbeitrag für die am Donnerstag erscheinende Wochenzeitung "Die Kirche" (Ausgabe vom 29. März). Das müsse auch für christliche und jüdische Symbole gelten.

Dröge begrüßte das Urteil, weil es in seinen Augen deutlich macht, "dass Religion keine Privatsache, sondern Teil der Öffentlichkeit ist". In diesem Zusammenhang bezeichnete er ein anderes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Kreuze in Klassenzimmern verbietet, als widersprüchlich. "Wenn jetzt ein Kopftuch als religiöses Symbol zumutbar ist, dann gehört auch das Kreuz wieder ins Klassenzimmer", sagte Dröge.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am 13. März veröffentlichten Beschluss entschieden, dass ein Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen nicht pauschal gelten darf. Die Richter korrigierten damit eine Entscheidung aus dem Jahr 2003, die ein Kopftuch-Verbot prinzipiell als zulässig beurteilte, wenn es in den Ländern entsprechende Gesetze gibt. Acht Bundesländer hatten daraufhin Kopftuch-Verbote in der Regel in den Schulgesetzen verankert. Im speziellen Fall Berlin wurde das sogenannte Neutralitätsgesetz verabschiedet, dass nicht nur das Tragen des Kopftuchs, sondern auch von Symbolen anderer Religionen im öffentlichen Dienst ausschließt.

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